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Finanzierung / Investition

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Gast
Hallo,
weiss anhand zweier Fallbeispiele nicht, ob sie jeweils zum Bereich der Finanzierung oder Investition (oder beidem gehören):
Einmal die "verzögerte Zahlung von Lieferantenrechnung" soll eine Finanzierung sein (- nämlich Prolongation von Kapitelüberlassungsfristen) und die "Annahme eines Handelswechsels statt Zahlung" soll zur Investition (nämlich eine Verlängerung der Kapitalbindungsdauer) zählen. Für mich kann man aber beides (was für mich eigentlich so ziemlich dasselbe ist) sowohl zur F. als auch zur I. zählen. Seh ich das richtig oder stimmen die Lösungen? warum?

MfG
Stefan
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Einmal die "verzögerte Zahlung von Lieferantenrechnung" soll eine Finanzierung sein (- nämlich Prolongation von Kapitelüberlassungsfristen)


Zweifellos; die ist ein passivischer Vorgang (die Verbindlichkeit steht länger als sie eigentlich stehen sollte). Die Finanzierung ist aber alles, was sich auf der Passivseite abspielt.

Zitat
...und die "Annahme eines Handelswechsels statt Zahlung" soll zur Investition (nämlich eine Verlängerung der Kapitalbindungsdauer) zählen.


Ebenfalls richtig: das Akzept steht ja auf der Aktivseite, und alles, was aktivisch gebucht wird, kann als Investition bezeichnet werden.

Zitat
Für mich kann man aber beides (was für mich eigentlich so ziemlich dasselbe ist) sowohl zur F. als auch zur I. zählen. Seh ich das richtig oder stimmen die Lösungen? warum?


Und noch ein Treffer: Natürlich hast Du auch damit Recht, denn der Wechsel beispielsweise ist aus Sicht des Annehmenden eine aktivische Buchung, also eine Investition, aber aus Sicht des Ausstellers, also des Wechselschuldners, eine passivische Angelegenheit und damit eine Finanzierung. Das gilt natürlich immer: des einen Investition ist des anderen Finanzierung. Meine Baufinanzierung ist eine (Finanz)investition der Bank.

Alles klar?
Gast
Ich dachte, ob z.b. "verzögerte Zahlung von Lieferantenrechnung" nicht auch eine Verlängerung der Kapitalbindungsdauer ansehen kann, denn der Rechnung vorangegangen ist doch zweillos eine Investition, deren Zahlung jetzt hinausgezögert wird, oder nicht?
Gast
Ich dachte, ob z.b. "verzögerte Zahlung von Lieferantenrechnung" nicht auch eine Verlängerung der Kapitalbindungsdauer ansehen kann, denn der Rechnung vorangegangen ist doch zweillos eine Investition, deren Zahlung jetzt hinausgezögert wird, oder nicht?


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