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Bitte um Hilfe - Motive zum Rechtsformenwechsel

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Gast
Können Sie mir bitte Motive und Gründe zum Rechtsformenwechsel nennen - von einer OHG in eine GesmbH.


Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

hier lassen sich viele mögliche Gründe finden; zwei häufige sind:

1. Begrenzung der Haftung (auf die Bilanzsumme, nicht das gezeichnete Kapital, ein häufiger Irrtum) oder
2. Körperschaftsteuer (25%) statt Einkommensteuer (bis zu 48,5%).

Das sollte Dir weiterhelfen?
Gast
Vielen Dank für Ihre Antwort. Habe mir jetzt selbst auch noch was zusammengeschrieben. Könnten sie mir eventuell sage, ob diese Schlussfolgerungen stimmen. Hab leider bald eine wichtige Prüfung darüber :( .

Durch die Besteuerung weil Einkommensteuer ist gestaffelt in versch. Steuerprogressionen und ab einem bestimmten Betrag zahlt man 50% Einkommensteuer. Wenn der Gewinn des Unternehmens sehr stark angewachsen ist dann wird es günstiger sein als RF die Gmbh zu wählen weil Besteuerung konstant gleich bleibt. Bei Gmbh muss man Köst zahlen (34%/25%). Senkung ist wegen EU Erweiterung und im Osten ist Besteuerung viel niedriger -> damit Unternehmer in AUT bleiben. Bei OHG ist Gewinn nicht steuerpflichtig sondern nur die Gewinnanteile der Gesellschafter, bei GmbH ist Gewinn Köst pflichtig und die Gewinnanteile der Gesellschafter Kest pflichtig.
Durch Haftung bei OHG. Es gibt Vollhafter die haften unbeschränkt und solidarisch. Bei Gmbh ist Haftung nur auf die Einlage beschränkt. Vorteil: weniger Risiko für Gesellschafter.
Finanzierung: neue Gesellschafter bringen mehr EK in das Unternehmen


Für weitere Tipps bzw. Korrekturvorschläge wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar.

Grüße Ludwig
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
...damit Unternehmer in AUT bleiben


AUT = Österreich? Ich habe keine Ahnung von österreichischen Rechtsvorschriften, kann das nur auf der Basis deutscher Regelungen beantworten!

Zitat
Durch die Besteuerung weil Einkommensteuer ist gestaffelt in versch. Steuerprogressionen und ab einem bestimmten Betrag zahlt man 50% Einkommensteuer. Wenn der Gewinn des Unternehmens sehr stark angewachsen ist dann wird es günstiger sein als RF die Gmbh zu wählen weil Besteuerung konstant gleich bleibt. Bei Gmbh muss man Köst zahlen (34%/25%). Senkung ist wegen EU Erweiterung und im Osten ist Besteuerung viel niedriger -> damit Unternehmer in AUT bleiben. Bei OHG ist Gewinn nicht steuerpflichtig sondern nur die Gewinnanteile der Gesellschafter, bei GmbH ist Gewinn Köst pflichtig und die Gewinnanteile der Gesellschafter Kest pflichtig.


OK, im Grunde richtig. Es gibt aber nur eine ESt-Progression in §32a EStG, und der Spitzensteuersatz ist in 2002/2003 48,5% und in 2004 nunmehr 47%. Ach ja, die KSt ist einheitlich 25%... und per Halbeinkünfte auf die ESt zu verrechnen, was zwar kompliziert ist, aber im Grunde hast Du völlig Recht, daß ab einem gewissen zu versteuernden Einkommen die KSt günstiger wird.

Zitat
Durch Haftung bei OHG. Es gibt Vollhafter die haften unbeschränkt und solidarisch. Bei Gmbh ist Haftung nur auf die Einlage beschränkt. Vorteil: weniger Risiko für Gesellschafter.


OK.

Zitat
Finanzierung: neue Gesellschafter bringen mehr EK in das Unternehmen


OK; mehr EK bedeutet aber u.U. auch höhere Kreditwürdigkeit - doch die GmbH genießt nicht umsonst den Ruf, eine Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung zu sein. Eine separat vereinbarte Privathaftung der Geschäftsführer ist daher bei Kreditvergabe i.d.R. erforderlich. Die GmbH hat also tendenziell etwas mehr Probleme, FK aufzunehmen.

Allerdings können GmbH-Anteile über Pari ausgegeben werden, was eine Kapitalrücklage bedingt - allerdings geht das natürlich nur, wenn die Gesellschaft gschon am Markt eingeführt ist.

Bedenke auch die Nachteile: die GmbH ist publizitätspflichtig (u.a. §267 HGB). Auch wenn diese Pflicht mangels Strafvorschriften oft ignoriert wird, muß doch dem Buchstaben des Gesetzes nach der Abschluß offengelegt werden. Für die Kapitalgesellschaft gilt im Dritten Buch HGB (§§238ff HGB) auch der Abschnitt §§263ff HGB, was eine erhebliche Verschärfung der Buchführungspflicht bedeutet.

Viel Erfolg bei der Prüfung!
Gast
Zusatzfrage :
Bilanzsumme der GmbH ist das gleiche wie Gesellschaftsvermögen?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Zusatzfrage :
Bilanzsumme der GmbH ist das gleiche wie Gesellschaftsvermögen?


Zusatzantwort: ja.

Aber Vorsicht: Gesellschaftsvermögen (Aktivseite) und Gesellschaftskapital (Passivseite) sollte nicht mit der Kapitaleinlage der Gesellschafter (nur Gezeichnetes Kapital) oder dem Eigenkapital (Einlage plus alle Rücklagen und unverwendeten Gewinne) verwechselt werden! ;-)
Gast
hallo herr zingel,


wollte mich noch einmal bei ihnen für ihre hilfe bedanken. habe nun das abitur in der tasche und die prüfung bestanden.

vielen lieben dank nocheinmal für ihr promten antworten!
Gast
hallo herr zingel,


wollte mich noch einmal bei ihnen für ihre hilfe bedanken. habe nun das abitur in der tasche und die prüfung bestanden.

vielen lieben dank nocheinmal für ihr promten antworten!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Keine Ursache, für solche Hilfen ist diese Seite hier ja da! ;-)


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