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BIL05

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Gast
Hallo,
kann mir jemand bei folgender Aufgabe helfen:
Ein Mineralgroßhändler hat zu Beginn des Geschäftsjahres 6.000.000 Liter Heizöl zu 0,60 DM/Liter = 3.600.000 DM vorrätig. Im Laufe des Jahres hat er folgende Posten eingekauft:
05. 02. 1000000 L 0,40 DM/L Wert 400.000DM
10. 05. 1500000 L 0,50 DM/L Wert 750.000 DM
15. 07. 2000000 L 0,60 DM/L Wert 1.200.000 DM
20. 09. 1200000 L 0,50 DM/L Wert 600.000 DM
25. 11. 1800000 L 0,70 DM/L Wert 1.260.000 DM

Am Ende des Geschäftsjahres sind 1.500.000 Liter Heizöl in den Tanks.

Wie hoch ist der Wert des Endbestandes (Bilanzausweis) bei Anwendung des

a) (gewogenen) Durchschnittsverfahrens
b) Lifo-Verfahrens
c) Fifo-Verfahrens
d) Hifo-Verfahrens
e) Lofo-Verfahrens
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi,

wie Harry schon festgestellt hat, diese Aufgabenstellung ist antiquarisch.

Daran läßt sich bestenfalls auf das Alter des Dozenten (Aufgabenstellers) schliessen. Oder der faule Typ hat irgendeine uralte Kopie nochmal verwendet.

Wenn die Faulheit mancher Aufgabensteller stinken würde, müssten manche Vorlesungen im Freien stattfinden :lol:

Ciao!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Wenn die Faulheit mancher Aufgabensteller stinken würde, müssten manche Vorlesungen im Freien stattfinden


na dann gut durchatmen... :-) Hier ist es aber ganz offensichtlich das offizielle Lehrmaterial einer Institution, die sich als großer Bildungsanbieter profilieren will (und anscheinend nicht nur der Fehltritt eines faulen Leerkörpers) - merkt man schon an der seltsamen Abkürzung "BIL05", die bei denen offenbar die Lehrbriefe ziert. Und das Ding hier ist wirklich ein Armutszeugnis für diese Leute, die möglicherweise auch noch ein ISO-Zertifikat in der Luft herumschwenken... Haarige Abkürzungen und eine seltsame Sprachregelung scheinen übrigens überhaupt ein Merkmal zweifelhafter Anbieter zu sein: so habe ich mal, als ich es finanziell nötig hatte, ein Lehrbuch für das CDI geschrieben, und mußte peinlich darauf achten, den Dozenten als "Instruktur" zu titulieren, und in Kapitelüberschriften nur die Infinitivform zu verwenden ("Bilanz aufstellen" statt "Aufstellen der Bilanz"). Ein Trauerspiel, das!
Gast
Hallo,
erst einmal bekommt Hr. Zingel von mir 100 Punkte, es ist SGD. Und hätte ich von Anfang an gewusst, auf was ich mich da einlasse, hätte ich das Geld wahrscheinlich anderweitig investiert. Habe mich auch schon oft genug darüber aufgeregt, dass die Hefte oft falsches Wissen vermitteln, und man erst darauf hingewiesen wird, wenn man den Lehrer anruft.
So, nun nochmal zu der Aufgabe. Also Aufgabe a) und c) hatte ich zu meinem Erstaunen richtig.
Das LIFO-Verfahren wird so erklärt, dass ich folgende Rechnung durchführen sollte:
Anfangsbestand 6000000 L * 0,60 DM ( Einzelpreis des Anfangsbestand)
+Menge der Zugänge 7500000L * 0,40DM (Einzelpreis des 1. Zugangs)
- Menge der Abgänge 12000000L*0,40DM (Einzelpreis des 1. Zugangs)
Wie kommen sie da auf 0,48 DM. Ihr FIFO-LIFO-Modellrechner wiederum gibt mir 0,60DM an.

Verwirrung auch beim HIFO-Verfahren: der Rechner gibt mir 0,4333DM an , mein "Leerheft" aber besagt, dass ich den niedrigsten Wert nehmen muss (wären also 0,40DM)
Was nun?????????????????????????????????
Mitglied
Registriert: Apr 2004
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Ort: Erfurt
Guten Abend,

Zitat
Das LIFO-Verfahren wird so erklärt, dass ich folgende Rechnung durchführen sollte:
Anfangsbestand 6000000 L * 0,60 DM ( Einzelpreis des Anfangsbestand)
+Menge der Zugänge 7500000L * 0,40DM (Einzelpreis des 1. Zugangs)
- Menge der Abgänge 12000000L*0,40DM (Einzelpreis des 1. Zugangs)
Wie kommen sie da auf 0,48 DM. Ihr FIFO-LIFO-Modellrechner wiederum gibt mir 0,60DM an.


Au weia, ich faß es nicht... DAS steht wirklich so in deren Leerbrief? Ist ja nicht zu glauben eigentlich...

LIFO heißt Last In First Out. Die zuletzt in das Lager eingegangenen Mengen sind also verbraucht. Die Verbrauchsreihenfolge ist von unten nach oben. Folglich bestehen die am Schluß noch vorhandenen 1.500.000 l ausschließlich aus dem Anfangsbestand von 6.000.000, und haben daher - wie mein Rechner angibt - einen Wert von 0,60 €/l.

Die Rechnung der SGD ist, mit Verlaub, Quatsch... ich glaube, ich schreibe mal wieder was über die im BWL-Boten!
Mitglied
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Liebe Leute,

zu dieser Aufgabe ist soeben ein Beitrag im BWL-Boten erschienen:
<A HREF="http://www.bwl-bote.de/20040621.htm">FIFO, LIFO und die SGD: veraltete Aufgaben, falsche Lösungen</A>

Wie auch schon bei der SGD-Aufgabe, die Porno-Sprache enthielt (<A HREF="http://www.bwl-bote.de/20040526.htm">hier nachzulesen</A>), geht eine Hinweis-Mail an die SGD raus; bin gespannt, wie die reagieren. Auf meinen damaligen Hinweis habe ich nur eine Eingangsbestätigung bekommen, und dann nie wieder was davon gehört.
Gast
Sehr geehrte Rosy,

da ich nicht nachvollziehen kann, ob Sie einen Lehrgang bei uns, der SGD, belegt haben und vor allem wann Sie diesen Lehrgang begonn haben, kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Das Heft BIL05 wurde zwischenzeitlich mehrfach aktualisiert. Bitte wenden Sie sich doch an Ihre persönliche Betreuerin.

Sehr geehrter Herr Zingel,

da Sie uns zu einer Stellungnahme aufgefordert haben und dies nun schon der zweite Beitrag ist, indem Sie an uns, der Studiengemeinschaft Darmstadt, Kritik üben (ohne unsere Lehrgänge, noch Lernhefte, noch unseren Service zu kennen), hier eine kleine Erläuterung für Sie:

Unsere Fernlehrgänge können jederzeit begonnen werden. Wir bieten allen unseren Teilnehmern eine kostenfreie Verlängerung der Betreuungszeit (um das 1 1/2-fache der Lehrgangsdauer) an. Einige unserer Teilnehmer (die aus den unterschiedlichsten Gründen, den Lehrgang nicht in der vorgesehenen Zeit abschließen konnten) beantragen eine weitere Verlängerung der Betreuungszeit.
So haben wir zum Teil Studierende über mehrere Jahre hinweg in den Lehrgängen. Leider können wir diese Teilnehmer nicht automatisch mit unserem (gerade in der Bilanzbuchhaltung) fortlaufend aktualisierten Lernmaterial nachbeliefern.

Falls Sie weitere Fragen zu uns oder unseren Lehrgängen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Ulrike Schmollinger
- Fachbereich -

PS: Für alle Weiterbildungsinteressierten: Viel Spaß beim Stöbern auf unserer Web-Site [url]www.sgd.de[/url].

Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Liebe Leute von der SGD,

willkommen im Forum für Betriebswirtschaft!

Ich hatte in meinen beiden Beiträgen nur Dinge kritisiert, für die ich mehrere Gewährsleute habe; zudem liegen mir eine ganze Zahl von Kopien vor, die Stoff für weitere Kritiken böten - aber es ist ja nicht der Zweck der Sache, alles zu kritisieren. Veröffentlicht habe ich deshalb nur "Donald Dick" und seit mehr als 20 Jahren veraltete Fragen nach Hifo und Lofo - also richtig heftige Hauer, die zu beseitigen nicht nur in ihrem, sondern auch im Interesse Ihrer Teilnehmer wäre.

Ich hoffe, ich habe damit in meiner Eigenschaft als Stakeholder einen Beitrag zu Ihrem QMS geleistet? ;-)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"Ulrike Schmollinger (SGD)" schrieb
Unsere Fernlehrgänge können jederzeit begonnen werden. Wir bieten allen unseren Teilnehmern eine kostenfreie Verlängerung der Betreuungszeit (um das 1 1/2-fache der Lehrgangsdauer) an. ...
So haben wir zum Teil Studierende über mehrere Jahre hinweg in den Lehrgängen. Leider können wir diese Teilnehmer nicht automatisch mit unserem (gerade in der Bilanzbuchhaltung) fortlaufend aktualisierten Lernmaterial nachbeliefern.


Sehr geehrte Damen und Herren der SGD,

auch wenn ich nicht Harry Zingel bin, gestatten Sie mir bitte aus der Sicht eines angehenden Bilanzbuchhalters einige Anmerkungen zu Ihrer Antwort:

Zunächst ist es sehr löblich, daß Sie keine Regelstudienzeit vorgeben und die Teilnehmer nach Fristablauf fallenlassen, denn berufliche und familiäre Anforderungen führen immer häufiger dazu, daß sich Pläne nicht wie gedacht realisieren lassen.
Darauf nimmt aber die jeweilige Prüfungskommission keine Rücksicht - Sie wissen als Bildungsträger sehr gut, daß die schriftlichen Prüfungen der IHK immer auf dem Gesetzesstand des Vorjahres basieren und daß bei den mündlichen auch aktuelle Regelungen abgefragt werden.

Ich bezweifle nicht, daß Ihre Skripte bei der Erstellung und Auslieferung den aktuellen Gesetzesstand widerspiegelten. Jedoch drängt sich bei einem mehrjährigen Lehrgang wie dem zum geprüften Bilanzbuchhalter (IHK) die Frage auf, ob das am Anfang des Lehrgangs zur Verfügung gestellte Material in allen Fächern später bei der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung noch bedenkenlos geeignet ist - das um so mehr, als Sie selbst erklären, daß eine Reihe Teilnehmer die Lehrgangszeit sehr deutlich überschreiten. Beispielhaft sei hier nur im Fach "Recht" die Schuldrechtsreform genannt - Ihnen die Änderungen im Steuerrecht seit der Währungsumstellung und die mit IAS vorhersehbaren im Handelsrecht aufzuzählen, würde den Rahmen eines Internetforums sprengen.

Ich betrachte es als eine Fürsorgepflicht Ihrerseits gegenüber Ihren Kunden, diese unaufgefordert darauf hinzuweisen, wenn sich durch neue Gesetzesregelungen und/oder aktuelle Rechtssprechung der Inhalt bestimmter Unterlagen seit dem konkreten Auslieferungsdatum geändert hat und eine Möglichkeit zu schaffen, überarbeitete Lehrbriefe nachzukaufen. Sie können keinesfalls davon ausgehen, daß Ihre Teilnehmer durch die berufliche Tätigkeit ohnehin über alle Neuerungen informiert sind und Ihre Lehrgangsunterlagen eigenständig aktualisieren - wozu belegen sie dann Ihren Unterricht? Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, daß man ein gestandenes Bildungsunternehmen wie die SDG auf diese Notwendigkeit hinweisen muß.

Dem Verlauf der Diskussion nach zu urteilen ist die Fragestellerin bei Ihnen eingeschriebene Teilnehmerin, hat für Ihre Leistung bezahlt und das Lehrgangsmaterial keinesfalls in der blauen Tonne gefunden. Wenn sie sich jetzt aber mit Aufgaben aus der Zeit vor dem 31.12.2001 auf die Prüfung vorbereitet, so braucht man diese Unterlagen nicht detailliert zu kennen, um daraus entsprechende Rückschlüsse zu ziehen.

Es ist mir durchaus bekannt, daß manches Lehrmaterial dadurch "aktualisiert" wurde, daß eine Schreibkraft die Währungseinheit ausgetauscht hat. Ich setze voraus, daß Ihre Dozenten darauf bedacht waren, nicht durch diesen billigen Trick dem Ruf Ihres Unternehmens zu schaden - Sie sehen an dieser Diskussion, daß nichts mehr geheim bleibt.

Grüße,
Peter


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