Forum

latente steuern

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Gast
Sind aktive latente Steuern ein hinweis auf die gezielte Verlagerung von Gewinnen durch das Unternehmen in der zukunft oder nich und warum?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hmmm... schwer zu sagen, mal nachdenken: zu aktiven latenten Steuern kommt es, wenn zunächst das Steuerbilanzergebnis größer ist als das Handelsbilanzergebnis. Dies führt dazu, daß (bei temporären Ergebnisdifferenzen) in späteren Perioden das Handelsbilanzergebnis größer sein wird als das Steuerbilanzergebnis. Auf den Ausweis des Steueraufwands bezogen bedeutet dies, daß zuerst mehr Steueraufwand in der Handelsbilanz verrechnet wird, als dem Handelsbilanzgewinn entspricht, während in den späteren Perioden der ausgewiesene Steueraufwand kleiner sein wird, als dem Handelsbilanzergebnis entspricht. Aus diesem Grunde läßt §274 Abs. 2 HGB die Bildung eines aktiven latenten Steuerabgrenzungspostens als Bilanzierungshilfe zu, der mit der Angleichung der beiden Ergebnisse sukzessive aufzulösen ist.

Beispiele wären etwa die Nichtaktivierung des Disagios nach §250 Abs. 3 HGB in der Handelsbilanz (aber Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz), Nichtaktivierung des derivativen Firmenwerts nach §255 Abs. 4 HGB in der Handelsbilanz (Aktivierungspflicht gemäß §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG und Abschreibung nach §7 Abs. 1 Satz 3 EStG in der Steuerbilanz), Ansatz der Herstellungskosten in der Handelsbilanz nach §255 Abs. 2 HGB mit den Einzelkosten (in der Steuerbilanz gemäß R 33 EStR unter Einbeziehung der Material- und Fertigungsgemeinkosten), Abwertung von Vorräten in der Handelsbilanz nach §253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren Zukunftswert (in der Steuerbilanz auf den Teilwert nach §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG), Bewertung von Pensionsrückstellungen unter Verwendung eines niedrigeren als des gemäß §6a Abs. 3 EStG steuerlich zulässigen Satzes von 6%, Bildung von Aufwandsrückstellungen nach §249 Abs. 2 HGB in der Handelsbilanz (in der Steuerbilanz nicht zulässig).

Aber ist das jetzt ein Hinweis auf die gezielte Verlagerung von Gewinnen? Ich vermute schon, aber es wäre kein sehr deutlicher Hinweis... Gewinne zu verlagern geht eigentlich anders (z.B. im Konzernrechnungswesen) und muß nicht zu latenten Abgrenzungen führen.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0444 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.34 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8