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Sicherheitseinbehalt

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Gast
Hi,
hier mal eine praktische Fragen.
In einem Vertrag wird beschlossen, das auf jede Teilrechnung 5% Sicherheiteinbehalt abzuziehen sind. Die Gesamtsumme des Sicherheitseinbehalts wird 2 Jahre nach Auftragsende ausgezahlt.
Vor Auftragsende gibtt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde für die sorfortigen Auszahlung des bisherigen Sicherheitseinbehalts. Bei den nächsten Rechnungen werden nur die 5% Sicherheitseinbehalt erwähnt. Nicht jedoch abgezogen. Wird der Sicherheitseinbehalt dennoch gebucht?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das sieht eher nach einem vertragsrechtlichen Problem aus, das so einfach nicht zu lösen ist. War das mit der Bürgschaft vereinbart? Was deckt die Bürgschaft? Wie sieht der ursprüngliche Vertrag aus? Eine Pflicht zur Annahme der Bürgschaft besteht nicht; wie wäre aber vorzugehen, wenn die Bürgschaft gleichwohl angenommen wurde? Ist nicht so einfach, das so pauschal zu sagen!


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