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Vorgehensweise bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung

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Mitglied
Registriert: May 2004
Beiträge: 24
Hallo,

wie schon erwähnt, lief bei mir AWL nicht so besonders. Es kann somit sein, dass ich eventuell die Prüfung nicht bestanden habe.
:(
Muss ich dann diese Prüfung mündlich wiederholen, oder kann ich diese nochmal schriftlich ablegen?
Wann erfahre ich , ob ich die schriftliche Prüfung bestanden habe und wie lange habe ich dann Zeit mich auf die mündliche Prüfung vor zubereiten.
Hat jemand Erfahrung, was in der mündlichen Prüfung AWL gefragt wird.

Viele Grüsse
Anja
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Anja,

sowas sollte in der Prüfungsordnung stehen, die man Dir hoffentlich zu Anfang der ganzen Veranstaltung gegeben hat. Ich weiß nur, wie es hier ist, bin aber nicht sicher, ob das bundeseinheitlich ist.
Mitglied
Registriert: May 2004
Beiträge: 24
hallo Harry,

da habe ich schon nachgeschaut. Da steht nur , dass bei Nichtbestehen die Prüfung 2 x wiederholt werden kann. Da steht aber nirgends etwas von schriftlich oder mündlich.
Am Besten frag ich dann doch mal bei der Kammer in Düsseldorf nach.
Ode rvielleicht kennt ja jemand die hier im Forum die Vorgehensweise der Kammer Düsseldorf

Gruss
Anja

"HZingel" schrieb
Hi Anja,

sowas sollte in der Prüfungsordnung stehen, die man Dir hoffentlich zu Anfang der ganzen Veranstaltung gegeben hat. Ich weiß nur, wie es hier ist, bin aber nicht sicher, ob das bundeseinheitlich ist.
Gast
"Anja" schrieb
hallo Harry,

da habe ich schon nachgeschaut. Da steht nur , dass bei Nichtbestehen die Prüfung 2 x wiederholt werden kann. Da steht aber nirgends etwas von schriftlich oder mündlich.
quote]


Hi Anja

normalerweise ist mündlich möglich, wenn Du zwischen 30-49 Punkten hast - und dies dein einziges Fach ist unter 50 Punkten. Schriftlich ist es nötig, wenn du unter 30 Punkten hast - und dann zum nächstmöglichen Kammertermin (im November wäre das z.B.) - Mündlich war bei uns letztes Jahr ziemlich flux nach den Sommerferien - und wurde über den Bildungsträger (Kursveranstalter) mit der IHK vereinbart.

Ich denke, es müsste so oder so ähnlich bei dir sein.

Gruss

Annette
Gast
Bei uns (Stuttgart) findet die Mündliche zusammen mit Englisch um den 20.Oktober statt. Bis dahin ist noch viel Zeit - zu Lernen und Erlerntes wieder zu vergessen :D
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 125
Ort: Im wilden Osten
Hallo Anja,

zur mündlichen Prüfung wirst du zugelassen, wenn deine Punkteschnitt zwischen >20-49 liegt, ansonsten bleiben dir noch zwei schriftliche Wiederholungsmöglichkeiten, wahrnehmbar nach einem Jahr. :?

Bei meiner Prüfung 02 (IHK Berlin) waren einige Wiederholer dabei, die sich sowohl schriftlich als auch mündlich durchboxen mussten.
Die Mündliche wurde zeitgleich mit der Projektverteidigung im Oktober durchgezogen. Zur Dauer kann ich nichts sagen, jedoch weiß ich dass inhaltlich nur leicht Interpretierbares verlangt wurde, keine komplexen Zusammenhänge die man an die Tafel hätte bringen sollen.

Angaben beruhen auf Betroffenenaussagen, für "meine" Ex-IHK :!: , können nicht unbedingt übertragbar sein auf andere Veranstalter.

Gruß Axel, für den die IHK eine Erfahrung der besonderen Art war


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