Hallo in die Runde,
Zumindest hier in Deutschland betrachtet Vater Staat die Steuern offenbar nicht in erster Linie als Fiskalinstrument, sondern wünscht auch auf das Handeln der Wirtschaftssubjekte Einfluß zu nehmen. Dafür, daß das diesen nicht immer zum Vorteil gereicht, gibt es m.E. genügend Beispiele. Ich möchte hier nur die kstl. Bestrafung der Eigenkapitalbildung nennen, die sicherlich in weiterer Folge manches Unternehmen die Existenz und eine ganze Reihe Arbeitsplätze gekostet hat. Mit dem Ergebnis, daß "traditionell" kaum ein deutsches Unternehmen nach Basel II kreditwürdig sei (seltsame "Tradition", so kann man jahrzehntelange Fehler auch bezeichnen).
Grüße,
Peter
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Zweck der Steuerpolitik
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#1 24.04.2004 23:38 Uhr
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#2 01.06.2004 09:41 Uhr
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Hallo Peter,
hast Du schon mal drüber nachgedacht, dass Basel II auch für Privatpersonen und ihre Bankgeschäfte (Konsumentenkredite, Hausfinanzierungen etc.) angewendet wird? Und da kann sich "Otto Normalverbraucher" mit NICHT beamtenrechtlich abgesichertem Anhängigkeitseinkommen eigentlich nur vor dem Bankschalter unter Absingen der Nationalhymne erschiessen! Ciao von einem, der auszog, beim Lesen das Gruseln zu lernen! |
#3 01.06.2004 11:47 Uhr
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Meines Wissens gehören nach dem derzeitigen Stand der Base-II-Beratungen 8die ja noch nicht abgeschlossen sind!) Konsumentenkredite in das Retail-Portfolio, das keinem Rating unterliegt. Daher würde sich, wenn ich nicht was verpaßt habe, für Kleinkredite zunächst nix ändern - vermutlich sogar noch für private Baufinanzierungen. Erst wenn Unternehmen Kredite deutlich größerer Art nachfragen, schlägt Basel II zu.
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#4 21.01.2005 02:49 Uhr
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Guten Morgen,
zum Thema Steuerrecht und dessen Zweckbestimmung gibt es hier sachdienliche Hinweise zum neuen Verfahren der Abgabe von UStVA und LStA: http://www.ijon.de/elster/ Gast in diesem Forum |
#5 21.01.2005 09:49 Uhr
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Ja, Du hast schon Recht, die sprachliche Gestaltung steuerrechtlicher Verfahren ist manchmal kaum zu übertreffen! ;-)
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