Hallo,

nehmen wir mal an, dass ein Arzt einen Dienstleister in seiner Privatwohnung Arbeiten ausführen lässt. Die Rechnung soll aber an seine Praxisanschrift gestellt werden.

Ist das so ok, oder muss der Dienstleister den Ort der Arbeiten auf der Rechnung vermerken?

Danke im Voraus

p_d_l