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Kostenvergleichsrechnung mit Tilgungsplan

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Registriert: Feb 2011
Beiträge: 3
Hi an Euch,
in der Abschlussprüfung Frühjahr 08 im Prüfungsfach Finanz/Invest. Aufgabe 2, wird eine Kostenvergleichsrechnung mit einem anhängenden Tilgungsplan gefordert.
Die Vergleichsrechnung und der Tilgungsplan ist leicht auszurechnen. Damit habe ich kein Verständnisproblem.
Wo es hackt:
a) Gesamtkostenvergleichsrechnung:
Angebot I = durchschnittliche Gesamtkosten p. a = 218 400 € (Laufzeit 5 Jahre)
Angebot II = durch.schn. GK p.a. = 235 125 € (Laufzeit 4 Jahre)
Antwort: Entscheidung aufgrund der geringeren druchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für Angebot A
b) Berechnung der tatsächlichen Zinsen
Angebot I = 189 000 € (Summe Zinsen 5 jahre)
Angebot II = 140 000 € (Summe Zinsen 4 Jahre)

Rechne ich die durch.schn. GK auf die Laufzeit hoch, entstünde
Angebot I = 1 092 000 €
Angebot II = 940 500 €
maximale Gesamtkosten der Investition.

Meine Frage an Euch, wie kann jetzt da noch Angebot I als Empfehlung zur Anschaffung hergenommen werden, wenn
a) die maximale Kosten für das "Unternehmen" bei Angebot I gegenüber Angebot II um 151 500 € darüberliegen
b) die Zinsbelastung bei Angebot II (189 000 - 140 000 = 49 000 €) geringer ausfallen.

Das ist doch Nonsens, einer "Geschäftsführung" die Anschaffung von Angebot I zu empfehlen; nur weil die durchschnittl. Kosten pro Jahr bei Angebot I niedriger sind.

Ich würde definitv das Angebot II bevorzugen. Wo ist da bitte die Logik? (IHK-Unlogik mal beiseite gelassen).

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
Ciao
Mitglied
Registriert: Feb 2011
Beiträge: 8
hi
bin mir nicht sicher aber ich glaube du müsstest das mal auf ein jahr runterrechnen bzw hoch auf 5 jahre.
du kannst ja 4 jahre nicht mit 5 jahren vergleichen.

wenn du einfach mal zb auf ein jahr runterrechnest:

Angebot 1: 218.400 + (189.000/5) = 256.200
Angebot 2: 235.125 + (140.000/4) = 270.125

somit wäre angebot 1 die bessere wahl.

hoff mal das ist richtig so.

LG
Mitglied
Registriert: Feb 2011
Beiträge: 3
Hi wipsy,
danke für den Denkanstoß. Das erklärt dann doch die Bervorzugung des Angebots I. Dürfte so gesehen richtig sein!

Prima. Danke
Ciao


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