Guten Tag, benötige Hilfe zu folgenden Fragen

In einer Brauerei AG, in der die Jahresbilanz erstellt werden soll, ist
der Gewerbesteuerbescheid noch nicht eingegangen. Die ausstehende
Gewerbesteuerschuld wird auf 50.000,- € geschätzt.

4.1 Warum darf die ausstehende Gewerbesteuerschuld in der
Bilanz nicht als Rücklage ausgewiesen werden?

4.2 Warum darf die ausstehende Gewerbesteuerschuld nicht als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden?

Danke für die Hilfe