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Abstimmung der Kostenstellenrechnung mit der Finanzbuchhaltung (Umsatzkostenverfahren)

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Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 4
Entschuldigt bitte das Crossposting, aber ich weiß nicht in welche Kategorie es besser reinpasst, daher hab ich das hier nochmal gepostet.
Ich hoffe halt dass es gelesen wird.

Zitat
Ich beschäftige mich gerade mit der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

Bei der Kostenstellenrechnung ist ja - nach dem Umsatzkostenverfahren - jeder Kostenstelle ein Funktionsbereich zugeordnet (Produktion, Verwaltung Vertrieb....).
Nehmen wir an, eine Kostenstelle der Verwaltung erbringt eine Leistung für eine Produktionskostenstelle. Also der Funktionsbereich wird überschritten.

Laut meiner Literatur muss diese Leistung dann in der Ergebnisrechnung laut UKV als Kosten im Bereich Produktion aufgeführt werden. Und nicht als Kosten im Bereich Verwaltung?

Und genau da liegt mein Verständnisproblem:
Ziel der Kostenstellenrechnung ist es ja, die Kosten vollständig bis auf die Endkostenstellen zu verrechnen, damit diese dann an die Kostenträger abgegeben werden können.

Wenn abgegebene Leistungen in dem Funktionsbereich ausgewiesen werden, welcher die Leistung bezieht, wie kann dieses System dann noch funktionieren?
Dann würden ja im Verwaltungsbereich gar keine Kosten ausgewiesen, denn der Verwaltungsbereich gibt ja seine Leistungen fast komplett an weitere Kostenstellen (in andere Funktionsbereiche) ab!

Wo liegt da mein Denkfehler?


Vielleicht kann mir das jemand plausibel erklären...

Danke schonmal!
flying Horst
Gast
Wahrscheinlich liegt der Denkfehler darin, dass das Umsatzkostenverfahren eher ein Umsatzaufwandverfahren ist. Es ist, wie Du schon postest ein Konzept der FiBu. D.h. im zugrundeliegenden BAB dürfen z.B. keine kalkulatorischen Zinsen oder gar kalkulatorische Abschreibungen auftauchen, sondern eben Bankzinsen und richtige Abschreibungen.
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 4
Danke für die Antwort. Bin mittlerweile selbst auf die Lösung gekommen.

Liegt daran, dass auch Verwaltung und Vertrieb Endkostenstellen sind. Und diese geben die Kosten eben auch direkt an den Kostenträger ab und nicht immer an andere Kostenstellen weiter.


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