Ich verstehe den folgenden Sachverhalt nicht. Kann mir da jemand helfen?

Bei einer KG sind zwei Komplementäre beteiligt: Michael und Jürgen. Außerdem gibt es zwei Kommanditisten.

Im Gesellschaftsvetrag ist vereinbart, dass die Geschäftsführung und Vertretung nur dem Komplementär Micheal zusteht.

Jetzt schließt Michael ohne Absprache mit Jürgen und den beiden Kommanditisten einen hohen Kredit ab.
Ist der Kaufvertrag gültig?
Unsere Lehrerin hat uns das so gesagt:
Im Außenverhältnis ist der KV natürlich gültig um Dritte zu schützen.
Im Außenverhältnis handele es sich um ein außergewöhnliches Geschäft. Deshalb müsse, trotz der Vereinbarung im Gesellschaftsvetrag, Jürgen zustimmen. Das ist soweit ja auch okay, aber sie meinte, dass die Kommanditisten nicht widersprechen dürften???? Warum nicht? Es handelt sich doch um ein außergewöhnliches Geschäft! Hat das etwas mit der Vereinbarung im Gesellschaftsvetrag zu tun?