Hallo,
mich beschäftigt eine Frage, zu der ich nur ungenügende Antworten gefunden habe.
Wie ist der offizielle Name des Hofladengesetzes?
Dieses Gesetz führt dazu, dass landwirschaftliche Betriebe vorallem im Produktionsgartenbau, Baumschulen etc., die auch Handel betreiben Gewerbebetriebe anmelden müssen, da sie umsatzsteuerplichtig sind.
Eine weitere Frage in dem Zusammenhang.
Wieso können diese Betriebe eine GbR anmelden, auch wenn z.t erhebliche Jahresumsätze über 1 Millionen Euro erwirtschaftet werden?
Müßte unter diesen Umständen nicht ein ganz normaler Handelsbetrieb angemeldet werden?
Vielen Dank
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Hofladengesetz
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#1 12.03.2010 20:25 Uhr
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#2 12.03.2010 21:21 Uhr
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Moderator
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Ich würde sowas im USTG (§24) und ESTG (§13) suchen.
Warum sollte man mit einer Gbr keine eine mio Umsatz machen dürfen. Weiterhin ist er ein Kannkaufmann gemäß §3 HGB. folgendes script habe ich dazu. http://www.lwk-rlp.de/bilder/mediafile_5526_DV_01_Rechtsbestimmungen.pdf _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php « Zuletzt durch Wade am 12.03.2010 21:27 Uhr bearbeitet. » |
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