Forum

Stiller Gewinn = verdeckte Selbstfinanzierung????

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 16
Hallo Freunde,

folgender Sachverhalt

Auf die Anfrage von xxx, weshalb die Abschreibungen in der
Gewinn- und Verlustrechnung höher als ursprünglich geplant angesetzt
wurden, berichtet aaa, er habe im Rahmen steuerlicher
Bewertungswahlrechte eine Sonderabschreibung bei den Maschinen
vorgenommen. Das sei zulässig und führe zu einem "stillen Gewinn" für die GmbH.

Was meint aaa mit Stillem Gewinn?

Ist hier stiller gewinn = verdeckte Selbstfinanzierung?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

der Begriff "stiller" Gewinn ist kein feststehender Begriff im Rechnungswesen.

Wenn hier konstruiert wird, daß eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werde (überhaupt, es gibt keine mehr - von wann ist diese Frage??), dann führt das zu einer höheren Summe der Aufwendungen und gerade zu einem kleineren (und nicht einem höheren) Gewinn; und natürlich auch zu einer geringeren Steuerschuld. Das ist ja gerade Zweck der Sache.

Was der Aufgabenersteller hier mit einem "stillen" Gewinn meint, erschließt sich mir nicht ganz. Es könnte sein daß gemeint ist, daß der Erfolgsausweis zu niedrig sei (was eigentlich ja auch stimmt) und daher "still". Wäre aber, eh, etwas unorthodox...
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 16
Die Frage ist aus 2006


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0292 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.44 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8