Hallo zusammen,
gehören zu den Anschaffungskosten ebenfalls die Schulungskosten zum bedienen der Maschine ( 5 tägige Schulung )? oder fallen diese den Anschaffungsnebenkosten zu?
Viele Grüsse
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Anschaffungskosten
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#1 08.06.2008 16:24 Uhr
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#2 08.06.2008 16:40 Uhr
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Hi,
auch die Anschaffungsnebenkosten wären Teil der Anschaffungskosten, §255 Abs. 1 HGB. Zu der Frage aber bitte mal in http://www.bwl-bote.de/20080116.htm gucken: meines Erachtens sind Schulungen kein Teil der Anschaffungskosten, weil sie nicht erforderlich sind, den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Maschine läuft auch ohne Schulung; die Schulung trägt der Qualifikation der MA bei und damit dem Humankapital, das aber höchstens als GoFW aktivierungsfähig wäre, niemals aber direkt über die AK. |
#3 08.06.2008 16:44 Uhr
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Hallöchen Harry,
herzlichen dank für deine prompte Antwort:-) ( wenn die Schulung nicht durchgeführt wird, kann die maschine nicht bedient werden, obwohl diese betriebsbereit ist. Heisst auch dann werden diese Schulungskosten nicht mit einkalkuliert? ) |
#4 08.06.2008 16:51 Uhr
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Hi,
nicht in den AK-Wert der Maschine, denn da geht es mE nach nur um Betriebsbereitschaft. Die Maschine ist betriebsbereit, wenn sie vollständig installiert ist usw. Ob auch eine fähige Bedienmannschaft vorhanden ist oder nicht, ist mE nach keine Frage der betriebsbereitschaft (sondern nur des tatsächlichen betriebes). Die Schulungskosten sind daher Fixkosten und Gemeinkosten. Sie wären im Wege der Zuschlagsrechnung zu kalkulieren und Teil der Fixkosten in der Break Even Rechnung. |
#5 08.06.2008 16:55 Uhr
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Ach ja, falls das interessant ist... http://www.bwl-bote.de/20080609.htm könnte hier reinpassen. Erscheint offiziell erst heute abend, ist aber jetzt schon zu sehen, wenn man auf den Link klickt.
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#6 08.06.2008 17:16 Uhr
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Ah :-)
jetzt klingelt es bei mir :-) Die Schulungskosten werden als Fixkosten in der Maschinenstundensatzrechnung mit eingefügt. Herzlichen dank für die goldene Info Viele Grüsse |
#7 08.06.2008 17:38 Uhr
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Hi,
ja, natürlich - und die AK i.S.d. §255 HGB sind natürlich keine Kosten, obwohl sie so heißen, sondern ein Kapitalbindungswert... |
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