Mir ist bei der Buchung dieses Vorgangs einiges unklar, vielleicht kann ja jemand helfen:
Wir verkaufen ein Grundstück (Buchwert 100.000 €) für 250.000 €
Bank 250.000 an
GuB 100.000 €
Erlöse aus dem Abgang AV 150.000
Aufwand an
SoPo mit RL-Anteil 150.000
-> Der Verkaufserlös (über Buchwert) ist jetzt also gewinnneutral, da eine Gegenbuchung im GuV (Aufwand) erfolgt ist
Im Folgejahr kaufen wir ein anderes Grundstück für 400.000 €
GuB 400.000 an
Bank 400.000
SoPo mit RL-Anteil 150.000 an
GuB 150.000
->Der Sonderposten ist nun aufgelöst und das neue Grundstück hat einen Buchwert von 250.000 €, also die "stille Reserve" wurde darauf übertragen.
Trifft das bisher so zu? War das richtig?
Mich irritiert vor allem der §6b (3) Satz 4
"Die Rücklage ist in Höhe des abgezogenen Gewinns gewinnerhöhend aufzulösen."
Aber die Rücklage ist doch schon aufgelöst? und warum gewinnerhöhend?
Forum
§6b EStG (Übertragung stiller Reserven)
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#1 27.05.2008 18:28 Uhr
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#2 04.06.2008 18:18 Uhr
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Bei der Übertragung der "stillen Reserve" des verkauften Grundstücks auf das neue Grundstück sind zwei Buchungen zu machen
so. betr. Aufwand an GroBo 150.000 EUR und SoPoRL an so. betr. Erträge 150.000 EUR. Mit der letzteren Buchung wird - wie gefordert - der SoPo ertragswirksam aufgelöst. |
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