Hallo,
die GWG Grenzen haben sich ja nun zum 1.01.08 geändert. Weiß jemand, wie das jetzt bei Trivialprogrammen aussieht? Müssen Trivialprogramme bis 1000,- EUR netto im jeweiligen Sammelposten erfasst werden?
Vielleicht kann mir auch jemand die Fundstelle nennen.
Feinburg
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Trivialprogramm - neue Grenze?
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#1 29.01.2008 13:21 Uhr
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#2 29.01.2008 13:29 Uhr
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Hi,
Fundstelle = R 5.5 EStR. Die R haben sich nicht geändert, aber unterstehen ja dem G. Eine RL darf nix regeln, was dem übergeordneten G widerspricht. mE nach ist daher entgegen der RL ach bei Software die Trivialgrenze bei 1.000 und die Verbrauchsfiktionsgrenze bei 150 EUR, §6 Abs. 2, 2a EStG. Es kann aber ohnehin sein, daß die Richtlinie bald geändert wird... |
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