Hallo allerseits, ich hab eine allerletzte Frage:
Und zwar würde ich gerne wissen, ob das F.A. im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs die zuviel einbehaltene Lohnsteuer nominal oder verzinst zurückerstattet? Ich hab dazu nirgends was gefunden. Ich meine jedoch, daß diese Rückzahlung ohne Zinsen sein müßte, da uns damals der Prof eingetrichtert hat, daß das deutsche Einkommensteuerrecht auf nominaler Tatbeständen basiert und nicht auf reale.
Für alle konstruktiven Antworten danke ich euch im voraus!
MfG
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Letzte Frage zur Lohnsteuer -> Rückzahlungen durchs F.A.
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#1 18.01.2006 16:32 Uhr
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#2 31.01.2006 16:57 Uhr
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Antwort: §233 AO -> ja wird verzinst.
Zudem sind die Sozialversicherungsausgaben innerhalb der Vorsorgepauschale (max. Begrenzung) als Sonderausgaben abzugsfähig! Schade, daß ich das selbst recherchieren mußte, wer will, der kann meine Seminararbeit als Word.doc per Mail bekommen, hab dafür ne gute Note erhascht :-)
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#3 28.05.2006 16:20 Uhr
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Hallo,
hier liegt offenbar eine Begriffsverwechslung vor: der Lohnsteuerjahresausgleich wird vom Arbeitgeber vorgenommen, zumal zu einem Zeitpunkt, zu dem die "Schamfrist" der Verzinsung noch lange nicht begonnen hat. Verzinst werden nur Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung und das praktisch auch nur, wenn die Steuererklärung spät genug abgegeben wurde oder das Finanzamt mit der Bearbeitung herumgetrödelt hat. Letzteres wird aber zunehmend selten, zumindest hier legen die Ämter mittlerweile eine beachtliche Geschwindigkeit an den Tag. Grüße, Peter |
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