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Kleingewerbe u. Angestelltenverhältnis

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Mitglied
Registriert: May 2005
Beiträge: 1
Fräge frägen!?

Servus Harry,

bin der Frischling im Forum - war zwar schon mal in deinem Forum aktiv
aber das ist schon lange her.

Jetzt mal ein spezieller von mir entworfener Fall :wink: mit der Bitte um Deinen Rat:

"Ein Technischer Betriebswirt und Versorgungstechniker ist in einem
mittelständischen Handwerksunternehmen das überregional tätig ist
auf 40h-Basis angestellt. Der Angestellte denkt über die Anmeldung eines
Gewerbes (Kleingewerbe) nach, das er nebenbei betreiben will.
Er würde somit sein Angestelltenverhältnis auf 30 h vertraglich reduzieren.
Gleichzeitig möchte er aber mit seinem Arbeitgeber einen Dienstleitungs-
vertrag für Beratungs- und Vertriebsleistungen abschließen und würde
für den Auftraggeber somit regelmäßig ca. 15 h pro Woche als selbst-
ständiger Berater für z.B. Projektmanagement tätig sein. Dies würde in
einen Vertrag vereinbart werden, der sich z.B. jährlich verlängert und der
die monatliche Vergütung regelt."

Meine Frage dabei ist, ob der Fall dann als Scheinselbstständigkeit
gewertet werden kann, da der AN überwiegend nur für einen Auftraggeber
tätig ist oder ob es für diese Form andere Einwände gibt?
Für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber wäre die monatliche Vergütung in etwa
gleich, jedoch wären beide Parteien flexibler je nach Auftragslage.

Um deine Meinung wäre ich Dir sehr dankbar! :D

Viele Grüße
vom Bayernbuam

_______________________
liaber dumm geboren,
als bled g´storbm
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend und Grüße in das schöne Bayernland,

also, die einst sehr eindeutigen aber sehr restriktiven Regelungen des ehemaligen §7 Abs. 4 SGB IV sind ja wieder abgeschafft, so daß es wieder ausschließlich auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Meins Erachtens wäre es hier aber schon so, daß eine scheinselbständigkeit vorliegt, genau gerade weil ja nur ein Auftraggeber besteht. Zudem wird eine Tätigkeit, die der vorherigen Angestelltentätigkeit ähnelt, in Freiberuflichkeit fortgesetzt. Der Betreffende ist außerdem einer großen Aufdeckungsgefahr ausgesetzt, weil er wegen des Anstellungsverhältnisses weiter in der Zwangsversicherung eingebunden ist und diese das als "gefundenes Fressen" betrachten dürfte. Schließlich haben alle solchen Kassen ja kein Geld, aber das ist systemimmanent, was man nur immer noch nicht wahrhaben will. Du solltest aber die Rspr prüfen; da über jeden und alles gestritten wird, kann es auch diesmal sein, daß ein Präzedenzfall besteht, an den man sich halten kann.

Ich würde, wenn das in der Branche möglich ist, ohnehin über die völlige Selbständigkeit nachdenken; schon alleine der Steuer- und Abgabenlase wegen aber auch wegen des Zwangscharakters des arbeitsrechtlichen Gefolgschaftsverhältnisses; allerdings wäre u.a. auch zu prüfen, wie alt der Betroffene ist und ob er dann irgendwelche Ansprüche verliegt. Auf der anderen Seite dürfte auch wer weiter einzahlt zumindestens seine Rentenansprüche bald verlieren. Ja, das ist alles nicht sehr aufbauend, ich weiß... wer sich aber einst auf Rabenvater Staat verlassen hat, der ist heute verlassen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

nach der Lektüre des Falles gehe ich mal davon aus, daß es sich selbst für bayrische Verhältnisse um eine etwas weltfremde Konstruktion handelt. Nehmen wir das Beispiel eines Malers - auch Baudekorateur genannt. Der wird in der Regel nicht um eine bestimmte Zeitspanne Gesellschaft gebeten, sondern beispielsweise darum, eine Fassade zu streichen. Die Fassade hat x Quadratmeter, folglich gibt es dafür y Euro.

Wenn nicht das Gerüst schweineteuer wäre, würde es niemanden interessieren, wie lange er daran pinselt. Du vereinbarst mit ihm aber ein bestimmtes Stundenkontigent pro Woche. Was er darüber hinaus schafft, bekommt er nicht bezahlt - das wäre gerade so, als würde er aus freien Stücken auch noch die Fassade Deines Nachbarn streichen und von Dir dafür Zahlung erwarten. Also wird er kurz vor Ausschöpfung des Zeitkontingentes Farbe anrühren - er wird ja nicht für´s Rumsitzen bezahlt - und die dann über´s Wochenende hart werden lassen ...

Merkst Du was? So etwas vereinbart kein vernünftig denkender Mensch: ein Dienstleister schuldet den Erfolg, der Angestellte seine Arbeitskraft. Wenn es also für die geschilderte Konstruktion keine fachliche Motivation gibt, sie also keinerlei Fremdvergleich standhält, wird man nach den wirklichen Gründen dafür suchen und diese nach Lage der Dinge auch sehr leicht finden.

Grüße,
Peter


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