Hallo in die Runde,
weiß vielleicht jemand wie das aussieht wenn man z.B. jetzt zu Weihnachten im Unternehmen spenden möchte.
Die Spende ist ja eigentlich generell von der Umsatzsteuer befreit.
Doch wie ist es wenn dieses Unternehmen gespendet hat, und 1/3 dieser Spende ein verbundenes Unternehmen übernehmen soll.
SPrich das 1/3 der Spende wird auf Rechnung an das verbundene Unternehmen gestellt.
Die Frage ist mit oder ohne Umsatzsteuer?
Das Unternehmen ist doch eigentlich Steuerpflichtig.Nur hat man bei Spenden Sonderregelungen?
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Ust ausweisen?
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#1 10.12.2008 10:41 Uhr
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#2 10.12.2008 12:57 Uhr
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Hallo Jazzmin,
ein Umsatz ist nur steuerbar, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt. Eine Spende ist als bloße Geldzahlung aber eben nicht auf den Erhalt einer Gegenleistung gerichtet und unterliegt daher auch nicht der Umsatzsteuer (nicht steuerbar; nur ein kleiner, aber äußerst wichtiger Unterschied zu steuerfrei). Dies gilt auch bei bloßer Weiterberechnung an ein verbundenes Unternehmen. Bloß keine Umsatzsteuer ausweisen, sonst wird der gute Wille gleich mal 19 % teurer!!!! Gruß Gustav |
#3 10.12.2008 13:02 Uhr
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Danke für die schnelle und präzise Antwort Gustav.
Ist toll wie manch sich im Steuerrecht auskennt. Danke schön. Gruß jazzmin |
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