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Rechtsformen bei Gründung einer Gesellschaft

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Registriert: Jun 2004
Beiträge: 1
Hallo, ich habe folgende Aufgabe zu der ich eure Hilfe benötige:

Die Personen D, E, F, G und H wollen mit einer Einlage von je 50.000,- eine Handelsgesellschaft gründen, sind sich aber über die Rechtsform nicht einig. F und G wollen zwar geschäftsführend und vertretungsberechtigt sein, aber nur mit ihrer Einlage haften. D und E wollen das auch, sind darüber hinaus aber bereit, mit ihrem Privatvermögen zu haften. H möchte mit der Geschäftsführung nichts zu tun haben und auch nur mit seiner Einlage haften.

a. Welche Rechtsform könnte jeweils gewählt werden wenn alle Geschafter so denken

- wie D und E ? (OHG???)

- wie F und G

- wie H ? (KG, AG????)

b. Welche Gesellschafter müssten ihre Einstellung ändern, wenn die Rechtsform einer GmbH gewählt werden soll?

Ich danke im voraus für jeden hilfreichen Beitrag :D
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi Zenzi174,

Deine Antworten sind doch schon weitgehend :wink: gut:

D und E sind Gesellschafter in einer OHG (das ist aber heutzutage nicht mehr modern, weil keiner mehr haften will) :twisted:
F und G sind Gesellschafter und (allein oder gemeinsam vertretend) Geschäftsführer in einer GmbH
H ist Kommanditist in einer KG oder Gesellschafter in einer GmbH

Gesellschafter D und E müssen "zurückschrauben", wenn sie in einer GmbH dabei sein wollen.

Ciao und weiter so!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Liebe Leute,

ich habe diese Diskussion gerade in den Handelsrechts-Bereich verschoben, weil es da besser hinpaßt als in das bürgerliche Recht.

Bitte bedenkt, daß bei einer vorhandenen Einlage von 50.000 € pro Gesellschafter und fünf Gesellschaftern auch die AG unter F und G möglich wäre (hierfür braucht man ja insgesamt nur 50.000 €). Vorbehaltlich der Regelungen des seit dem Jahr 2000 ausstehenden Gesetzes über die Societas Europeae (das angeblich jetzt aber endlich in der Pipeline sein soll) könnte vielleicht auch die SE in Frage kommen.

Für D und E kommt in der Tat nur die oHG in Frage. H könnte neben der Option, Kommanditist einer KG zu werden, auch als atypischer stiller Gesellschafter auftreten.

Das ist vermutlich, was man von Dir hören will; an Stelle der GmbH wäre heutzutage - gerade aus dem Grund, den Kunde ja schon genannt hat, daß nämlich keiner mehr haften will - die englische Limited als GmbH-Ersatz möglich; hierauf ist die Aufgabe freilich nicht ausgelegt, denn zur Gründugn einer Ltd. benötigt man nur ein einziges britisches Pound als Kapital, so um 1,40 €. In einer modernen zeitgemäßen Aufgabe würde ich immer nach sowas fragen :-)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

klar, daß es sich hier um eine nicht ganz praxisgerechte Schulaufgabe handelt, aber man muß ja erstmal die Grundlagen verstanden haben.

Bei Frage b) ist die Antwort m.E. "keiner", weil die beiden risikofreudigen Kollegen ja bspw. einen Kredit der GmbH mittels Bürgschaft mit ihrem Privatvermögen besichern könnten. In der Praxis wird das die Bank auch wollen, aber von allen Gesellschaftern.

Grüße,
Peter


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