Hallöchen
Ich hätte da mal ne kleine Frage.
Steuererstattungen vom Finanzamt sind als Einnahme zu verbuchen.
Müssen dem zufolge die Beträge vom Finanzamt in der Umsatzsteuervoranmeldung unter Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug auftauchen?
Also Umsätze nach §4 Nr.8 bis 28 Ustg
Ich stelle mir gerade diese Frage weil ich nicht so recht weis ob Umsatzsteuererstattung und Umsatzsteuervergütung ein und dasselbe ist.
Danke im voraus für die Hilfe :wink:
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Steuererstattung als Umsatz ohne vorsteuerabzug?
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#1 18.07.2004 15:32 Uhr
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#2 18.07.2004 16:19 Uhr
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Hi,
Du meinst hier erstattete Steuerbeträge? Die gehören gar nicht auf die USt.-Voranmeldung. Die Umsätze nach §4 Nr. 8 bis 28 sind ja Umsätze, die jeweils im einzelfall im Gesetz genannt sind. Die Erstattung von Steuerbeträgen ist aber gar kein Umsatz. |
#3 19.07.2004 01:58 Uhr
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Hallo Martin,
die Behandlung erstatteter USt als Einnahme ist ein ertragsteuerliches Problem, und das auch nur bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG. Es handelt sich hierbei mangels Leistungsaustausch nicht um einen Vorgang gem. § 1 Abs. 1, 1a UStG. Zur Definition Leistungsaustausch siehe R1 UStR Grüße, Peter |
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