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Alterseinkünftegesetz wird heute beraten

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Pressemitteilung | 29. April 2004
Alterseinkünftegesetz bedeutet Generationengerechtigkeit
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Zum Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen
und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) durch den Bundestag erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:

Deutschland braucht ein zukunftsfähiges Alterssicherungssystem. Wegen des demographischen Wandels ist es bereits heute notwendig, die richtigen Weichen zu stellen. Dies geschieht mit diesem Gesetz. Zudem werden die Steuerzahler durch die geplante nachgelagerte Besteuerung deutlich entlastet: Das Gesetz ist de facto ein Steuersenkungsprogramm.

Das Gesetz sieht eine grundlegende Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vor. Ziel ist es dabei, den Lebensunterhalt aller Bürger im Alter auch in Zukunft zu sichern. Neben einer Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - wird vor allem der Neugestaltung der Altersvorsorge Rechnung getragen und damit ein transparentes und gerechtes Modell geschaffen. Dank einer behutsamen, schrittweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung - über einen Zeitraum von 35 Jahren - werden Verwerfungen vermieden.

Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung ist de facto ein Steuersenkungsprogramm. Schon im Jahr 2005 werden die Bürgerinnen und Bürger um über 1 Mrd. Euro entlastet; das Entlastungsvolumen steigt dann rasch - bis zum Jahr 2010 schon auf fast 6 Mrd. Euro - an. Ein sofortiger vollständiger Systemwechsel würde die öffentlichen Haushalte
überfordern. Deshalb ist ein schrittweiser Übergang zum System der nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 vorgesehen.

Nach Ablauf der Übergangszeit werden ab 2040 erstmals ausgezahlte Renten mit Beamtenpensionen steuerlich gleichgestellt.

Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Rente von rund 18.900 Euro / Jahr (rund 1.575 Euro / Monat) für Alleinstehende sind und bleiben grundsätzlich steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Das bedeutet, dass für Durchschnittsrenten auch künftig keine Steuer anfällt.

Damit werden 3/4 der Rentenbezieher auch nach neuem Recht nicht steuerbelastet sein.

Steuerfreiheit von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge


Ab 2005 werden auf der Seite der Aufwendungen für die Altersvorsorge 60 Prozent der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung - und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - durch die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von einer Einkommensteuerbelastung freigestellt, bis maximal 60 Prozent von 20.000 Euro pro Jahr, d.h. 12.000 Euro. Dieser steuerfreie Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen steigt sukzessive bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent der Höchstgrenzen von 20.000 Euro - jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Um sicherzustellen, dass durch die Systemumstellung keiner schlechter gestellt wird, ist eine so genannte Günstigerprüfung vorgesehen, d.h. altes Recht geht vor neuem Recht.

Die finanziellen Spielräume für die heute Erwerbstätigen werden durch die Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen bereits im Jahr 2005 um 1,9 Mrd. Euro erweitert und steigen jährlich um ca. 1 Mrd. Euro an. Im Jahr 2010 beträgt die Entlastung der heute Aktiven schon mehr als 6 Mrd. Euro.

Rückführung steuerlicher Privilegien der Kapitallebensversicherungen

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für Verträge zurückgeführt, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden. Zur Abmilderung des Progressionseffekts unterliegen die Erträge einem ermäßigten Tarif, der so genannten "Fünftelungsregelung", wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluß ausgezahlt werden.

Attraktivere Gestaltung der Riester-Rente

Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) werden Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen und Anbieter umgesetzt. So wird zum Beispiel das Antragsverfahren deutlich vereinfacht.

Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung


Künftig werden auch die Beiträge für eine Direktversicherung
steuerfrei gestellt. Dies kommt insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen zugute, für die es keine kollektiven betrieblichen Vorsorgeangebote gibt. Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird langfristig in allen Fällen zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden. Für neu erteilte Versorgungszusagen wird der Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zu den bisher schon bestehenden steuerlich begünstigten Vorsorgemöglichkeiten um bis zu 1.800 Euro erweitert.

Zum weiteren Gesetzgebungsverfahren

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss dem Gesetz nun noch der Bundesrat zustimmen. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, so dass den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Finanzverwaltung genügend Zeit bleibt, sich bis zum Beginn des nächsten Jahres auf die Neuregelungen einzustellen. Bedauerlich ist das Abstimmungsverhalten der Unionsparteien im Deutschen Bundestag. Obwohl sich Regierungskoalition und Union in ausführlichen Gesprächen in zahlreichen Punkten aufeinander zu bewegt haben, hat die Union sich einer Verabschiedung des Gesetzes im Konsens verweigert. Dies spricht nicht gerade für die gesamtwirtschaftliche Verantwortung, deren Bedeutung verschiedene Vertreter der Union in den vergangenen Wochen im Hinblick auf die Neuregelung der Besteuerung der Renten immer wieder betont haben.

Weitere Informationen und Downloads
http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.24071/doc.htm

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Hallo in die Runde,

wie in der Pressemitteilung bereits dargestellt, ist das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig. Somit bleibt abzuwarten, von der Erfahrung anderer weitreichender Gesetzesvorhaben ausgehend, was nach einem eventuellen Vermittlungsverfahren davon noch übrig bleibt.

Peter
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Guten Abend Peter,

die Opposition hat bereits angekündigt, das Gesetz im Bundesrat nicht zu blockieren, weil es eine Vorgabe des Verfassungsgerichtes umsetzt; da die Regierung dies weiß, hat sie der Opposition gleich noch ein paar weitere Kröten mit dem gleichen Gesetz zum Schlucken gegeben, z.B. Änderungen bei der Steuerfreistellung bestimmter Lebensversicherungen (§10 Abs. 3 EStG). Es wird aber dennoch allgemein damit gerechnet, daß die Sache durchgewunken wird.
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Pressemitteilung | 27. Mai 2004
Nr. 71/04: Ende der Blockade des Alterseinkünftegesetzes!
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Zur Einigung im Vermittlungsausschuss über das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:

Durch die schnelle Einigung im Vermittlungsverfahren wird der Weg frei gemacht für die grundlegende Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Damit sollte die Blockade der Union dieses wichtigen Gesetzesvorhabens ein Ende haben!
Ziel des Gesetzes ist es, den Lebensunterhalt aller Bürger im Alter auch in Zukunft zu sichern. Im Zentrum der Neuregelung steht die Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - durch Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Dank einer behutsamen, schrittweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung - über einen Zeitraum von 35 Jahren - werden Verwerfungen vermieden.

Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersvorsorge modernisiert und so dem neuen Besteuerungssystem angepasst.

Mit den Neuregelungen zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften macht Deutschland einen wichtigen Schritt zu einem zukunftsfähigen Alterssicherungssystem. Wegen des demographischen Wandels ist es bereits heute notwendig, die richtigen Weichen zu stellen. Dies geschieht mit diesem Gesetz. Zudem werden die Steuerzahler durch die geplante nachgelagerte Besteuerung deutlich entlastet: Das Gesetz ist de facto ein Steuersenkungsprogramm.

Das Gesetz wurde von einer eigens hierfür eingesetzten Kommission gründlich vorbereitet und in Bundestag und Bundesrat ausführlich beraten. Dabei hat sich die Bundesregierung mit dem von ihr vorgeschlagenen Konzept weitestgehend durchgesetzt. Dies gilt auch im Hinblick auf die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen. Die im Vermittlungsverfahren bestimmte Lösung sorgt - wie von der Bundesregierung vorgeschlagen - dafür, dass Kapitallebensversicherungen in Zukunft nicht mehr gegenüber anderen Sparformen, die vor allem der Vermögensbildung dienen, bevorzugt werden.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung ist de facto ein Steuersenkungsprogramm. Schon im Jahr 2005 werden die Bürgerinnen und Bürger um über 1 Mrd. Euro entlastet; das Entlastungsvolumen steigt dann rasch - bis zum Jahr 2010 schon auf fast 6 Mrd. Euro - an. Ein sofortiger vollständiger Systemwechsel würde die öffentlichen Haushalte überfordern.

Deshalb ist ein schrittweiser Übergang zum System der nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 vorgesehen.
Nach Ablauf der Übergangszeit werden ab 2040 erstmals ausgezahlte Renten mit Beamtenpensionen steuerlich gleichgestellt.

Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Rente von rund 18.900 Euro / Jahr (rund 1.575 Euro / Monat) für Alleinstehende sind und bleiben grundsätzlich steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Das bedeutet, dass für Durchschnittsrenten auch künftig keine Steuer anfällt. Damit werden 3/4 der Rentenbezieher auch nach neuem Recht nicht steuerbelastet sein.

Steuerfreiheit von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge

Ab 2005 werden auf der Seite der Aufwendungen für die Altersvorsorge 60 Prozent der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung - und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - durch die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von einer Einkommensteuerbelastung freigestellt, bis maximal 60 Prozent von 20.000 Euro pro Jahr, d.h. 12.000 Euro. Dieser steuerfreie Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen steigt sukzessive bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent der Höchstgrenzen von 20.000 Euro - jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Um sicherzustellen, dass durch die Systemumstellung keiner schlechter gestellt wird, ist eine so genannte Günstigerprüfung vorgesehen, d.h. altes Recht geht vor neuem Recht.

Die finanziellen Spielräume für die heute Erwerbstätigen werden durch die Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen bereits im Jahr 2005 um 1,9 Mrd. Euro erweitert und steigen jährlich um ca. 1 Mrd. Euro an. Im Jahr 2010 beträgt die Entlastung der heute Aktiven schon mehr als 6 Mrd. Euro.

Rückführung steuerlicher Privilegien der Kapitallebensversicherungen

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für Neuverträge abgeschafft. Die Erträge von Kapitallebensversicherungen, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung im Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.

Attraktivere Gestaltung der Riester-Rente

Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) werden Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen und Anbieter umgesetzt. So wird zum Beispiel das Antragsverfahren deutlich vereinfacht.

Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

Künftig werden auch die Beiträge für eine Direktversicherung
steuerfrei gestellt. Dies kommt insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen zugute, für die es keine kollektiven betrieblichen Vorsorgeangebote gibt. Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird langfristig in allen Fällen zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden. Für neu erteilte Versorgungszusagen wird der Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zu den bisher schon bestehenden steuerlich begünstigten Vorsorgemöglichkeiten um bis zu 1.800 Euro erweitert.

Zum weiteren Gesetzgebungsverfahren

Nach der Einigung im Vermittlungsverfahren sollte nun der Weg frei sein für die Verabschiedung des Gesetzes. Parteitaktische Spielchen sollten ein Ende haben! Bundestag und Bundesrat müssen der Regelung noch zustimmen. Dies kann nunmehr bis zum 11. Juni 2004 erfolgen.

Damit kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden und den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Finanzverwaltung bleibt genügend Zeit, sich bis zum Beginn des nächsten Jahres auf die Neuregelungen einzustellen.

Weitere Informationen
http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.24071/doc.htm

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Hallo in die Runde,

den Artikel habe ich schon mal hier eingestellt für den Fall, daß die Union wider ihre Gewohnheit im Bundesrat vergißt abzulehnen, ihr schon mal wißt, was eventuell auf Euch zukommt.

Grüße,
Peter


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