Hallo zusammen,
ich sitze gersde über dem Thema kalkulatorische & bilanzmäßige Abschreibungen.

Ist es richtig, das bei den bilanzmäßigen Abschreibungen der Anschaffungswert eines Sachgutes gewählt wird und bei der kalk. Abschreibung wird der Wiederbechaffungswert gewählt??????????? Bin ich da richtig oder auh dem Holzweg :?

Bitte um Antworten ;)