Hallo,

ich bin neu hier und möchte gerne wissen, ob ich folgende Aufgabe richtig gelöst habe:

Herr Lange erwarb im April 2004 eine Eigentumswohnung für 200.000€. Er verkauft sie wieder im April 2011 für 300.000€. Bei der Wohnung handelt es sich um ein Mietobjekt.

Besteht eine Steuerpflicht? Wenn ja, nennen Sie die Rechtsgrundlage und berechnen Sie den steuerpflichtigen Gewinn.

Lösung:
Es handelt sich um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, da der Kauf innerhalb der Spekulationsfrist von weniger als 10 Jahren erfolgte (vgl. § 23 Abs.1 oder Satz eins? Ich habe keine Ahnung, ob es der Satz oder der Absatz ist...) und die Freigrenze von weniger als 600 € überschritten wurde (vgl. § 23 3 (3) 5. wie schreibt man das auf? Was ist Satuz, Absatz etc.?) :(

Berechnung des steuerpfl. Gewinns (nach § 23 3 (3) 5: ...Gewinn...Unterschied zw. Veräußerungspreis und Anschaffungskosten)

300.000-200.00=100.000€ ist der steuerpfl. Gewinn, weil er über Freigrenze liegt.

Da die Whg. ein Mietobjekt ist und nicht selbst bewohnt wird, ist der Gewinn zu versteuern (Gegenteil vgl. § 23 5.4 25: Von der Besteuerung sind Wirtschaftsgüter ausfgenommen...zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden...)
Hätte Herr Lange die Whg. im Jahr des Verkaufes und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, wäre der Gewinn nicht versteuert worden. (vgl. § 23 1 3)


Ist das so richtig? Fehlt noch etwas? Kann man noch mit § 22 argumentieren?
Danke schon mal im voraus! :)