Hallo zusammen,
ich habe folgende Aufgabe berechnet und bin mir nicht sicher, ob ich die Habenzinsen auch auf t3 anwenden muss.
Kontenausgleichsgebot-> Investitionsausgabe von 290 Euro. Rückflüsse in t1= 80 Euro t2=310 Euro t3=55 Euro
Habenzinsen= 5% , Sollzinsen= 10% Wie hoch ist der Vermögensendwert?
Ich habe 104,455 Euro raus.
Ich freue mich über Antworten.
Lg
Forum
Kontenausgleichsgebot
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Autor | Beitrag |
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Andreas Grene
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#1 04.06.2019 23:46 Uhr
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Gast | |
#2 11.06.2019 19:51 Uhr
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Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
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Hallo,
bei den Zeitwerten bezieht sich t0 in der Regel auf den Startpunkt und t1, t2, usw. meint dann die 1. Periode (Zeitraum), die 2. Periode usw. Für t3 musst du daher auch die Verzinsung anwenden, denn es beschreibt ja die dritte Periode, in der ja noch verzinst wird. Viele Grüße Chris |
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