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Überleitung GKV zu UKV - Bestandsveränderung

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Registriert: Jan 2019
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Ich habe folgende Verständnisfrage zur Ermittlung der UKV

Die Umsatzkosten werden mit Hilfe der Korrekturposten Bestandsveränderung und Aktivierte Eigenleistung rückwärts errechnet.
In erster Instanz werden die Kosten nach GKV laut Periodenkosten ermittelt.
Mit Hilfe der Kostenstellen (Zuordnung nach Funktionsbereiche) und dem verbrauchten Material/ Handelsware -Material werden die Kosten nach GkV errechnet.

Das Ergebnis nach GKV wird dann um die Korrekturposten Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistung bereinigt.

Meine Frage stellt sich zur Bestandsveränderung.
• Wenn Handelswaren wie Gebrauchtgeräte in den Vorräten geführt und diese aufgearbeitet werden, ist die Bestandsveränderung nur für den Anteil der Aufarbeitung zu berücksichtigen oder können die kompletten Handelswaren zu einer Bestandsveränderung führen?

Lt. Bilanzierung Richtlinie betrifft die BV nur fertige und unfertige Erzeugnisse. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es auch bei HW möglich wäre. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass der Einkauf von HW keine Wertschöpfung darstellt.
• Zusätzlich habe ich die Frage zur Wertberichtigung in der Bestandsveränderung.
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der BV ist die Wertberichtigung mit zu berücksichtigen, allerdings frage ich mich, zu welcher Schicht die WB (COS var oder fix) gehört?
Mein erster Ansatz war, dass ich die Korrektur in der Zeile BV bei COS fix vornehme.

Allerdings sehe ich hier eine falsche Aussage, da bereits die WB auf Vorräte im GKV enthalten sind (Kosten von 2.000). Mit der Korrektur der BV in COS fix verdopple ich die Kosten an WB.
Die Bestandsveränderung sieht grundsätzlich vor, dass der abgewertete Bestandswert in den Materialkosten herangezogen wird.

Vielen Dank
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Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

Handelswaren sind Vorräte, wenn sie noch im Lager vorhanden sind. Bestandsveränderungen betreffen nur die selbst produzierten Güter (fertig und unfertig). Das Wesen der Handelsware ist grundsätzlich die, dass sie nicht weiter verändert wird, wenn sie weiterverkauft wird. Sonst ist es keine Handelsware. Per Definition kann eine Handelsware nicht aufgearbeitet werden (außer eine neue Verpackung bekommen oder sowas). Wenn eine Ware weiterveredelt wird, ist es keine Handelsware. Eine Handelsware kann somit grundsätzlich nicht in den Bestandsveränderungen auftauchen, sondern nur in den Vorräten.

Zu den Wertberichtigungen: Diese sind insofern relevant, wenn diese die fertigen oder unfertigen Erzeugnisse treffen. Wenn zuvor Vorräte wertberichtigt wurden, hat das hier keine Relevanz, sondern die Positionen sind immer einzeln zu sehen. Hier ist auch inhaltlich keine Dopplung vorhanden. Wertberichtigung ist eine Form der Abschreibung und diese sind (bis auf wenige Ausnahmen) eher als Fixkosten zu sehen.

Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

Viele Grüße

Chris
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Registriert: Feb 2019
Beiträge: 1
Hi studierst du bwl?
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Registriert: Jan 2019
Beiträge: 3
Hallo Moderator,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Leider sehe ich das etwas anders.
Wenn ich als Gebrauchtwagenhändler gebrauchte Fahrzeuge ankaufe und diese auf Vordermann bringe, dann bleiben es für mich Handelswaren,
in die ich eine Werkstatt-/Serviceleistung investiert habe. Bewerten darf ich diese Fahrzeuge jedoch nach IFRS zum Marktwert. Wenn dieser unter dem Einkaufspreis und meiner Eigenleistung liegt habe ich eine Wertberichtigung.
a) Was ist jetzt meine Bestandsveränderung?
Nur der Anteil der Aufarbeitung oder die Bewertung des gesamten Fahrzeuges?
b) Wenn ich aufgrund des gesunkenen Marktwertes jetzt eine Wertberichtigung bilden muss - wie wird diese dann in der Bestandsveränderung berücksichtigt?
Ist es dann fixe COS oder Materialaufwand aufgrund der Aufwertung des Fahrzeuges?

Das sind die Punkte um die es mir hier geht.
Vielen Dank.
Mitglied
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 3
milaverano schrieb
Hi studierst du bwl?


==> Frage von mir - an wen geht die Frage? an mich Jochentry oder an den Moderator?
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Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

wenn die Frage an mich ging: Nein, ich bin sogar fertig studiert, allerdings VWL. :-)

Viele Grüße

Chris


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