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Rückdatierung - Weiterbildung

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Mitglied
Registriert: Mar 2015
Beiträge: 1
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ist es erlaubt den Beginn eines Weiterbildungsvertrag zurück zu datieren, damit eine Anmeldefrist eingehalten werden kann?

Beispiel:
Die Anmeldefrist für die Weiterbildung lief am 12.03. ab. Die ersten Verhandlungen bzw. Beratungsgespräche fanden am 11.03. statt. Der Termin zum Einstellungstest war am 16.03. und der Weiterbildungsbeginn, also der erste Tag des Leistungsbeginns, startete am 23.03.

Wäre es jetzt zulässig den Vertragsbeginn, damit keine Probleme mit der Anmeldefrist bei der IHK entstehen, auf den 11.03., also vor Anmeldeschluss, schriftlich zu fixieren oder ist der Vertrag nichtig bzw. verstößt dieser gegen Treu und Glauben, oder hat man sonst irgendwie etwas rechtlich falsch gemacht?

Bzw. kann man eine solche Rückdatierung vornehmen bzw. ist eine solches Handeln im Geschäftsleben eine rechtlich vertretbare und einwandfreie Handlung?

Wichtig ist natürlich, da die Förderung durch den Jobcenter finanziert wird, ob hier rechtlich damit auch alles in Ordnung ist.
Mitglied
Registriert: May 2015
Beiträge: 5
Das klingt für mich ehrlich gesagt nicht wirklich zulässig, weil das ja irgendwo dann schon Betrug ist . Allerdings bin ich kein Jurist und kann es dir also auch nicht wirklich sicher sagen. Hast du mal einen Anwalt gefragt?
Mitglied
Registriert: May 2018
Beiträge: 4
Was wars am Ende eigentlich?


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