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Festlegung von Betrachtungszeitraum

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Registriert: May 2018
Beiträge: 10
Hi,

meine Frage bezieht sich auf den Betrachtungszeitraum verschiedener Investitionen.

Annahme: Ich kann zwei unterschiedliche Investitionen tätigen, welche mir pro Jahr die selbe Leistung erbringen. Jedoch besitzt Investition A eine Lebensdauer von 14 Jahren und Investition B eine Lebensdauer von 30 Jahren.
Mein Betrachtungszeitraum ist nicht festgeschrieben und somit flexibel.
Ich möchte mich nun an der Lebensdauer der Investitionen orientieren.

Meine Tendenz: Betrachtungszeitraum 30 Jahre annehmen und eine Ersatzbeschaffung (bzw. Investitionskette) für Investition A unterstellen.

Liege ich hier "richtig" bzw. wo finde ich einen Hinweis darauf, dass ich meinen Betrachtungszeitraum immer an der längsten Lebensdauer/Nutzungsdauer orientieren sollte.

Gruß Rapha
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

deine Annahme ist nicht zwingend richtig. Bei der kürzeren Lebensdauer musst du für einen vernünftigen Vergleich einen möglichen Ersatz berücksichtigen. Normalerweise müsste man aber nicht zwingend die längste Lebensdauer berücksichtigen, sondern bis zu einem vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. Da muss man genauer hinschauen.

Problem ist, dass bei 30 Jahren du für Investition A drei Investitionen tätigen musst - am Anfang, nach 14 Jahren und nach 28 Jahren (die 30 müssen ja voll werden). Wenn was längeres unterstellt wird, beispielsweise 100 Jahre, dann hast du acht Mal die A-Investition und drei Mal die B-Investition. Ich denke, dass ist dir soweit schon klar.

Also: Nicht zwingend die längsten Nutzungsdauer, sondern das, was sinnvoll als Beobachtungszeitraum angegeben ist - das könnte auch unendlich lange sein. Aufgaben in dem Bereich erzählen dazu aber normalerweise was.

Viele Grüße

Chris


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