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Betriebsergebnis berechnen ( trivial )

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Mitglied
Registriert: Jan 2018
Beiträge: 2
Guten Tag .
In einem Betrieb soll eine neue Fertigungsstraße für Mikrowellen angeschafft werden. Die
Anschaffungsauszahlung beträgt 90 Mio.e, während die Wiederbeschaffungskosten für eine funktionsgleiche
Fertigungsstraße pro Jahr inflationsbereinigt um 6 Mio.e steigen. Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt 3
Jahre über die sie linear abgeschrieben wird. Pro Jahr können mit der Anlage 100.000 Mikrowellen gefertigt
werden. Die variablen Kosten pro Mikrowelle betragen 75e und die Fixkosten für den Betrieb der Anlage
10.000e pro Tag (bei 250 Betriebstagen im Jahr). Der Verkaufspreis je Mikrowelle wird auf 600e festgelegt.
Der Produzent geht davon aus, dass zu diesem Preis alle produzierten Mikrowellen verkauft werden.

Ich soll nun das Betriebsergebnis berechnen :
Probleme macht mir hier , dass die " Wiederbeschaffungskosten für eine funktionsgleiche
Fertigungsstraße pro Jahr inflationsbereinigt um 6 Mio.e steigen "

Heißt das nun für die Berechnung :
(Periode x : Gewinn - Anschaffungskosten - Wiederbeschaffungskosten)

Periode 1 : 56,75 Mio Euro - 30MioEuro - 2 Mio Euro
Periode 2 : 56,75 Mio Euro - 30 mio Euro - 4 Mio Euro
Periode 3 : 56,75Mio Euro - 30 Mio Euro - 6 Mio Euro

oder
P1 : 56,75 Mio Euro - 30MioEuro - 2 Mio Euro
P2 : 56,75 Mio Euro - 30 mio Euro - 2 Mio Euro
P3 : 56,75Mio Euro - 30 Mio Euro - 2 Mio Euro

Denke dadurch , dass es inflationsbereinigt ist , sollte es letzteres sein , bin Erstsemester , darum so eine triviale Frage ;)
Danke für Antworten !
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

die Anschaffungskosten und die Wiederbeschaffungskosten sind im Betriebsergebnis nicht zu berücksichtigen. Allerdings musst du Abschreibungen berücksichtigen - und hier kommen die Wiederbeschaffungskosten ins Spiel. Es ist durchaus zu rechtfertigen, dass hier in diesem Fall kalkulatorische Anschaffungskosten gemäß des Wiederbeschaffungswerts angesetzt werden statt AfA vom Anschaffungswert, wie eigentlich buchhalterisch gemacht. Die Wiederbeschaffung wird immer teurer, was auch zügige technische Veraltung schließen lässt - auch rechtlich dann mit außerordentlichen Abschreiben zu rechtfertigen.

Das Betriebsergebnis sind die Erlöse abzgl. Kosten (der normalen Geschäftstätigkeit), darin enthalten sind dann auch die Abschreibungen nach Wiederbeschaffungswert.

Hoffe, das hilft dir weiter.

Viele Grüße

Chris


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