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Steuern

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Mitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

ich suche nach einer Erklärung, ob für eine Kapitalgesellschaft die Erbschaftsteuer zu den nicht abzugsfähigen Steuern zählt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung und noch ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018.

Beste Grüße sendet
MH56 :)
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

da die Erbschaftsteuer eine Personensteuer ist, kann eine Kapitalgesellschaft als juristische Person Erbe sein, aber Personensteuern sind nicht abzugsfähig - das gilt für die Einkommensteuer bei Privatpersonen als auch für die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften. Wie du bereits sagst, die Erbschaftsteuer ist nicht abzugsfähig.

Eine Steuer kann nur abzugsfähig sein, wenn diese im Bereich der normalen betrieblichen Tätigkeit anfällt und nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zählt, keine Umsatzsteuer ist, keine Personensteuer ist und nicht im Rahmen einer Privatentnahme o.ä. (bei Nicht-Kapitalgesellschaften) zu berechnen ist. Hierzu ein kleiner Link: https://buchhaltung-lernen.de/allgemein/steuern-in-der-buchhaltung.html

Viele Grüße

Chris


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