Forum

Festverzinsliche Wertpapiere

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

bei festverzinslichen Wertpapieren werden die Zinsen nachträglich aufgrund eines Zinsscheines für ein halbes oder ganzes Jahr gezahlt. Liegt der Kauf bzw. Verkauf zwischen zwei Zinstermine, sind Stückzinsen für die Zeit zwischen dem letzten Zinstermin und dem Kauf-/Verkaufstag zu berücksichtigen.

Warum wird für die Bestimmung des Abrechnungszeitraums zu der Zeit zwischen Zinstermin und Kauf-/Verkaufstag noch 2 Börsentage addiert und 1 Kalendertag subtrahiert?

Würde mich über eine Erklärung sehr freuen.

Beste grüße sendet
MH56
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

bei der Feststellung von Stückzinsen müssen zwei Dinge in Zusammehang mit den Zeiträumen berücksichtigt werden: 1. Es gibt einen Unterschied zwischen Kauftag und Tag der Wertstellung; 2. Zumindest in Deutschland werden unterjährige Zinsen auf 360 Tage im Jahr gerechnet und mit 30 Tagen pro Monat, egal welcher Monat - das ergibt kleine Ungenauigkeiten, insbesondere dann, wenn internationale Wertpapiere im Portfolio sind, da im angelsächsischen Raum unterjährige Zinsen kalendertaggenau berechnet werden.

Ich denke, das dürfte der Hintergrund sein.

Viele Grüße

Chris
Mitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 6
Hallo Chris,

vielen Dank für die Information - das hilft mir schon weiter.

Dir noch ein schöne Zeit und alles Gute.

Gruß MH56


Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0638 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 3.72 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9