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Immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38

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Mitglied
Registriert: Nov 2015
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich derzeit mit dem Thema immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38. Nach IAS 38.63 können
Selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Sachverhalte dürfen nicht als immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden.
Ich habe mir ein paar Jahres berichte analysiert und bei manchen wird berichtet dass die immateriellen Vermögenswerte zum Teil die Folgen Güter beinhalten.
Markenname
Markenzeichen
Kundenstamm
Bezogen auf IAS 38.63 dürfen diese ja nicht aktiviert werden. Wie ist das zu verstehen? Oder ist es durch den Erwerb eine Unternehmens entstanden?

Vielen Dank, Zey89
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

werden die erwähnten Sachen als aktivierte Posten in der Bilanz aufgeführt oder als nicht-bilanzierte, über die der Bericht "nur" Auskunft gibt? Sie können nach meinem Verständnis nur dann in der Bilanz nach IFRS/IAS auftauchen, wenn beispielsweise Markenrechte erworben wurden - entweder direkt oder per Unternehmensübernahme/-zusammenschluss - und auch die übrigen Kriterien zur Aktivierung erfüllt sind (separat bewertbar etc.).

Viele Grüße

Chris


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