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Wer kann Was gründen?

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Registriert: Jul 2016
Beiträge: 2
Ich hoffe, die Frage hier lässt sich schnell klären:

ich bin etwas durcheinander mit wer was gründen kann. Habe mal einige aussagen formuliert, vielleicht könnt Ihr mir ja sagen, ob das richtig oder falsch ist und warum.

1. juristische Personen (Kapitalgesellschaften) können selber andere juristische Personen oder Betriebsstätten gründen

2. Kapitalgesellschaften können selber Personengesellschaften gründen, wenn mind noch eine weitere juristische Person oder einen Gesellschafter da ist

3. Personengesellschaften können nicht selber andere Kapital-/ Personengesellschaften/ Betriebsstätte gründen. Wenn dann nur die einzelnen Gesellschafter

4. Die gegründete Tochter-Gesellschaft kommt dann ins Privat-/Betriebsvermögen der Mutter-Personengesellschaft.
Mitglied
Registriert: Jul 2016
Beiträge: 2
wäre auf eine Antwort sehr sehr dankbar!!
Mitglied
Registriert: Jan 2017
Beiträge: 12
Im Prinzip kann jede persönliche Person alles gründen. Für unterschiedliche Gesellschaften braucht es unterschiedliche Startkapitale. AG 50.000€, GmbH 25.000€. Dazu muss es gewisse Anzahl an Personen geben für eine AG, wenn ich mich recht erinnere.
Eine juristische Person kann eine andere juristische Person nur unter gewissen Bedingungen gründen, wobei das Kartellamt da ein Mitspracherecht hat. Die muss dann entscheiden ob, zum Beispiel durch das Gründen einer TG, noch genügend Wettbewerb am Markt ist.

Wie beim Lotto: Alle Angaben ohne Gewähr


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