Hallo liebe Forengemeinde,

vorab ein Hallo und Dankesch?n f?r die vielen aufschlu?reichen Beitr?ge. Trotzdem habe ich auf mein nachstehendes Problem keine Antwort gefunden.

Es stellt sich folgender realer Fall:

Ich betreibe eine Dienstleistungsfirma im au?ererop?ischen Ausland. Allerdings muss auch hier bilanziert werden, auch wenn nicht nach den strengen deutschen Ma?st?ben

In der E?R sind 19.000,-? als R?ckstellung auf Zinszahlung f?r langfristige Verbindlichkeiten des GmbH Eigent?mers (nicht der Firma!) als gewinnmindernd eingebucht. Es gibt daher kein fremdfinanziertes Kapital im Unternehmen. Die Forderung gegen den GmbH Eigent?mer gibt es l?nger als die Existenz des Unternehmens und stellt gewisserma?en die Sicherheit f?r das seit Jahren geschuldete Geld dar.

Die 19.000,- Euro R?ckstellung basiert auf dem positiven ?berschuss des Unternehmens (Bank- und Kassenguthaben) und reduziert somit den Gewinn entsprechend. Ich wei? das gem?? HGB, R?ckstellungen an strenge Richtlinien gebunden sind. Diese finden jedoch im au?ererup?ischen Ausland keine Anwendung und somit sind R?ckstellungen eben notwendige R?cklagen.

Der in der Passiva der Bilanz ausgewiesene Gewinn ber?cksichtigt bereits die Minderung durch die R?ckstellung. Allerdings finde ich einfach keine L?sung f?r die Darstellung der R?ckstellung in der Bilanz. Wenn ich die R?ckstellung als Position in der Passiva eintrage, erh?ht sich logischerweise diese um die besagten 19.000,- Euro. Auf der Aktiva Seite sehe ich keine Option f?r eine Erh?hung um 19.000,- Euro.

Hier die kurze Bilanz:
AKTIVA:
Kasse und Bank = 19102,28?
Anlageverm?gen = 5625,00?
Summe = 24727,28

PASSIVA:
Firmenkapital = 1877,28
Gewinn aus E?R = 22850,00 (inklusive R?ckstellung)
Summe = 24727,28

Wie stellt man denn eine R?ckstellung in diesem Fall in der Bilanz dar oder gibt es eine andere Form der Darstellung dieses Falles?

Haben Ihr da eine Idee?

Vorab vielen Dank

Palmlife