Hi,

sitze an der Prüfungsvorbereitung und bin über folgendes Problem gestolpert:

Die Stein AG kauft zu 100% die Geröll AG. Nun geht es zunächst um Erstellung der Handelsbilanz III. Ich habe gelernt, dass hier Marktwerte und nicht reine Buchwerte festgehalten werden.

Durch den Zusammenschluss der Unternehmen ist das Grundstück der Geröll AG 20 Mio mehr wert. Müsste man in der Handelsbilanz dann nicht entsprechend +20 Mio bei den Grundstücken vermerken und diesen Umstand dann auf der Passiva Seite in der NBW-Rücklage mit +20 Mio ausgleichen?
Das haben wir nämlich nicht gemacht und jetzt wundere ich mich, wieso nicht.

Liebe Grüße
Metti