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Kaufvertrag

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Mitglied
Registriert: Oct 2015
Beiträge: 2
Hallo,
ich lerne gerade mit einem Skript auf dieser Seite über den Kaufvertrag:
http://www.buerokauffrau-online.de/Downloads/Lernskripte/Wiso/Kaufvertrag.pdf
Auf der 1. Seite (S.69) steht in der Tabelle als Überschrift ,,gesetzliche Regelungen über Kaufbedingungen'', dort der erste Aspekt:
Art und Güte der Ware->mittlere Art und Güte sind zu liefern

Ich verstehe nicht, was mit ,,Güte'' gemeint ist.
Ich verstehe nicht, was mit ,,mittlere'' gemeint ist.

Kann mir einer helfen?
Danke schon mal
Mitglied
Registriert: Mar 2016
Beiträge: 3
Hey Whis,

die Antwort kommt wahrscheinlich ein bisschen zu sp?t, aber sie kommt! :D

Mit mittlere Art und G?te der Ware ist gemeint, dass die gelieferte Ware nicht unterdurchschnittlich "gut" sein darf. Dar diese Regelung, wie z. B."so schnell wie m?glich", keine exakte Angabe ist, ist ein Auslegungsspielraum wie so oft vorhanden.

VG Pascal


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