Hallo Ihr,

kann mir jemand helfen und mir Info geben, was man steuerlich anrechnen kann in Bezug auf Förderung des Wohneigentums?

Unser Fall:

Verheiratet, 3 Kinder.
Haben in 2010 ein Reihenhaus gekauft.
Frage nun, ob in der ESt.-Erklärung für 2013 etwas angesetzt werden kann.
Also jetzt keine Handerwerkerleistungen usw... Konkret in der Anlage FW der ELSTER ESt.-Erklärung.
Habe das bis jetzt in den vorherigen Steuererklärungen nicht genutzt.

Vielen Dank für Eure Mithilfe.