Hallo,

ich habe eine Frage zur Gründung von einer Aktiengesellschaft, da ich mich momentan an der Uni mit dem Thema beschäftigen muss.
Warum sind Geschäfte der AG für die Gründer der AG denn vor der notariellen Beurkundung der Gründung risikant?

Das hat doch mit der Haftung und der Überwachung durch den Aufsichtsrat zu tun oder?

Für ein paar Antworten wäre ich euch sehr dankbar.