Hallo!

Ich besuche die 11. Klasse der höheren Handelsschule und hänge gerade in der BWL Klausurvorbereitung bei den Kaufleuten ein bisschen fest.

1. Ist ein Landwirt immer Kannkaufmann, auch wenn er sich nicht ins HR einträgt?
2. Ist die Inhaberin eines kleinen Obst- und Gemüseladens mit einem jährlichen Gewinn von <50.000 EUR (sonst ist es ja ein Ist-Kaufmann) unabhängig von der Eintragung ins HR Kannkaufmann oder ist sie erst Kannkaufmann wenn sie sich ins HR einträgt und ist sonst ein Nichtkaufmann?

Wäre über eine Hilfestellung dankbar :)

Max