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Erbschaftssteuer

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Mitglied
Registriert: Apr 2012
Beiträge: 1
Hi!

Mal ein fiktiver Fall - möchte wissen ob meine Rechnung stimmt:

2010 verstirbt Herr H.
Er hat einen (einzigen) Sohn S (H hat keine weitere Angehörigen).

H hinterläss S:
Wertpapiere im Wert von 500.000 EUR.
Ein Mehrfamilienhaus mit erbschaftssteuerlichem Wert von 600.000 EUR.
Das Grundstück ist mit einer Grundschuld mit Restwert von 200.000 EUR belastet.

2004 erhielt S von H eine Schenkung über 200.000 EUR.

Meine Rechnung zur Bestimmung der Erbschaftssteuer:

S fällt als Sohn des Erblassers H zunächst in Steuerklasse I.

Des Gesamtwert des Erbes berechnet sich zunächst wie folgt:

Wertpapiere: 500.000 EUR
Mehrfamilienhaus: + 600.000 EUR
Grundschuld: - 200.000 EUR
Zwischensumme: 900.000 EUR

Die Schenkung aus dem Jahr 2004 in Höhe von 200.000 EUR liegt innerhalb der 10-Jahres-Frist und wird demnach ebenfalls dem Erbe zugerechnet.
Somit ergibt sich ein Gesamterbe im Wert von 1.100.000 EUR

Vom Erbe abzuziehen ist der Freibetrag von 400.000 EUR für Kinder.
Es verbleiben: 700.000 EUR.

Diese 700.000 € sind mit 19% zu versteuern.
Die Erbschaftssteuer beträgt demnach: 133.000 EUR.

Passt das?
« Zuletzt durch AnNaBF am 03.04.2012 14:55 Uhr bearbeitet. »
Administrator
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 634
Schade dass niemand antwortet, ich kann leider auch keine Antwort geben, da ich gar keine Ahnung von diesem Thema habe.
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Torsten
Dipl. Betriebswirt (FH) & Gründer des Forums

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Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Zur meiner FH-BWL-Zeit galt, dass Häuser und Grundstücke nur mit dem 1,6 fachen Einheitswert beim Erben bewertet wurden und alle Zahlungen (Geldgeschenke) die jünger als 10 Jahre voll bewerdet werden! Das (neue) Erbrecht läßt sich sicher ergooglen!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)


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