Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eien Aufgabe,die kann ich nicht lösen.Könnt ihr mir bitte helfen?
Die Y-GmbH gibt der Y-GmbH ein zinsloses Darlehen,der Wert der fehlenden entgeltlichen Zinvereinbarng beträgt 50.000.
Damit greift das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung.Allerdings
kommt gemäß
vorliegendem Sachverhalt keien verdeckte Einlage in Betracht.
Diskutieren Sie zunächst,weshalb eine verdeckte Einlage unzulässig ist.
Diskutieren Sie sodann die sodann die von der höchtsrichterlichen Finazsprechung entwickleten Lösungsansätze unter der Berücksichtigung der steuerlichen Rechtsfolgen.
Bitte könnt ihr mir helfen,ich freue mich über jeden Ansatz!
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Verdeckte Gewinnauschüttung
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#1 11.06.2010 19:44 Uhr
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