Ich habe ein problem.
z.B:
20€ Stundenlohn und 30% Zuschläge für Nacharbeit Tariflich festgelt. Wie wird das jetzt mit den 25% Stuerfreiezuschläge gerechtnet?
Kann mir da jemand helfen?
Forum
Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Zuschläge
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#1 25.06.2009 18:03 Uhr
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#2 10.07.2009 19:45 Uhr
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Beiträge: 69
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Hallo Smokeyjjoe,
die Lösung Deiner Frage ergibt sich aus § 3b EStG. Grundsätzlich können 25 % des Grundlohns steuerfrei gezahlt werden: 30 % von 20 € = 6 € 25 % von 20 € = 5 € Der steuerpflichtige Stundenlohn beträgt also 21 €. Wird die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen, können in der Zeit von 0 bis 4 Uhr 40 % steuerfrei gezahlt werden. D.h. in Deinem Fall ist der Zuschlag in diesem Zeitraum dann völlig steuerfrei. Gruß Gustav |
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