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Sicherheitszuschlag

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Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3
Hallo,

ich bin gerade an meiner Projektarbeit am schreiben, und es geht um das Umstellen der Brennanlagen in einem Ziegelwerk von Flüssig- auf Erdgas.
Ich bin mittlerweile beim Zusammenstellen des Kapitalbedarfes, und nun stelle ich mir die Frage, ob es üblich / möglich ist, in der Projektarbeit einen gewissen Sicherheitszuschlag beim Kapitalbedarf mit einzurechnen?
Ich habe einen Kapitalbedarf von ca. 310.000 Euro und in der Wirklichkei planen wir bei solchen Umbauten ca. 10.000 Euro als rund 3% für unvorhergesehene Sachen mit ein.
Nur wie sieht die IHK dies??

mfg


walde
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
und nun stelle ich mir die Frage, ob es üblich / möglich ist, in der Projektarbeit einen gewissen Sicherheitszuschlag beim Kapitalbedarf mit einzurechnen?


Die Frage ist falsch gestellt. Es ist nicht möglich oder unmöglich, sondern Du mußt die entsprechenden Definitionen der Ein- und Auszahlungen richtig anwenden, http://www.bwl-bote.de/20080420.htm. Kapitalbedarf ist die negative Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen (und Kapitelfreisetzung die entsprechende positive Differenz). Das ist die ganze Wahrheit, nur halt noch ein wenig kumulieren. Wenn Sicherheitszuschläge also zahlungswirksam sind, dann gehören sie in die Rechnung, fertig. So einfach ist das!
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Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3
"HZingel" schrieb
Die Frage ist falsch gestellt.


??

Na gut, dann stelle ich die Frage mal anders:

Für diese Investition sin 310.000€ nötig.
Da bei der Ausführung einer solch komplexen Investition immer wieder mal
Kleinigkeiten auftreten können, würde ich zumindest in der Realität für die Berechnung des Projektes einen gewissen finanziellen Sicherheitszuschlag mit einrechnen. In diesem Falle ca. 10.000€ also etwa 3% der Gesamtinvestitionssumme.

Nur was sagt die IHK dazu, wenn ich zu den Angeboten noch was dazurechne, oder ist das denen völlig wurst??

Wie gesagt, im realen Leben planen wir was für unvorhergesehene Dinge hinzu

mfg


walde
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Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3
Tja, da habe ich mich wohl in der Begriffswahl grob vertan, es handelt sich dann wohl um die Budgetierung.
Und wie verhält sich der Sicherheitszuschlag in der Budgetierung?

gruß

walde
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Wir sind immer noch nicht beim Kern der Debatte. Wenn Du Dich nicht von eingefahrenen Gleisen löst, kann ich Dir nicht helfen.

1. Begriffe definieren
2. Definitionen anwenden
3. ein Ergebnis ableiten

Das ist das Schema in allen Bereichen. Was die Kämmerlinge von etwas halten, ist unerheblich, solange man es sauber und ohne logische Brüche aus den Grundlagen heraus begründen kann.

Grundlegend: Budgetierung ist Mittelbereitstellung, Finanzplanung ist eine Zahlungsplanung. Was von Beidem Du machst, kann ich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht beurteilen, aber es scheint auch nicht die erhebliche Frage zu sein...
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Registriert: Sep 2008
Beiträge: 81
"walde" schrieb
Tja, da habe ich mich wohl in der Begriffswahl grob vertan, es handelt sich dann wohl um die Budgetierung.
Und wie verhält sich der Sicherheitszuschlag in der Budgetierung?

gruß

walde


Du machst eine Budgetierung, die Reserve kannst du einplanen , du musst nur kurz begründen woher diese stammt, z.B. Vorgabe der GF bei Investitionen in dieser Grössenordnung muss eine Reserbve in Höhe von 3% berücksichtigt werden.
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Registriert: Apr 2004
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Ort: Erfurt
Er soll das aber machen, wenn es richtig ist, und begründen, warum es richtig ist. Und bei dieser Begründung nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Kunst vorgehen, und nicht danach fragen, was die Kammer wohl darüber denkt.

Esk ommt nicht darauf an, was die Prüfer wohl meinen könnten, sondern darauf, was richtig ist. Darauf wollte ich hinaus! :-)


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