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Kosten Ausbuchung

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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 15
Hallo allerseits,

ich stehe im Moment völlig auf dem Schlauch (bestimmt Wetterbedingt):

Die Ausbuchung von Kosten (z.B.: RA-Kosten) habe ich bisher immer
gegen das Kosten Konto selbst gebucht. Nun meine Frage hierzu:
Welche Methode ist denn geläufiger bzw. Sinnvoller (HGB)?

a.) gegen Kosten oder
b.) gegen so. betr. Erträge

Danke schon einmal im voraus
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Nicole,

was meinst Du mit Ausbuchung? Dass eine ursprüngliche Rechnung ausgebucht weren muss, weil sie z.B. storniert wurde?

Ich habe mal gelernt - was zugegeben schon recht lange her ist -, dass Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden dürfen (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Von daher würde ich eine Buchung auf dem ursprünglich angesprochenen Aufwandskonto bevorzugen. Bin mir aber nicht sicher.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 152
Wenn es hier wirklich darum geht, gebuchte Kosten auszubuchen (also zu stornieren), muss das Aufwandskonto korrigiert werden.

Geht es um die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen (könnte bei RA-Gebühren auch der Fall sein) aus einer früheren Periode, muss es Rückstellung an Periodenfremde (neutrale) Erträge sein.

Sonstige betriebliche Erträge kommen mE gar nicht in Frage.
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 15
Hallo Gustav,

dankeschön für Deine Antwort. Das dachte ich mir bereits, da ich es ebenso gelernt habe.

Habe jedoch eine Fibu übernommen, deren Kosten (Ausbuchung, da kein Storno vorhanden, weil Lieferant nicht erreichbar) gegen ein Erlös konto gebucht wurden, was aber meiner Meinung nach falsch ist.

Vielen Dank noch mal, Du hast mir sehr geholfen.


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