Hallo zusammen,
habe mein Ergebnis von der Projektarbeit bekommen (59 Punkte), der Inhalt war 100 % mit der Tätigkeit meiner techn. Betriebswirtstelle verbunden und hat das bisher gelernte theoretische Wissen mit dem praktischen aus der Berufswelt vereint und trotzdem nur so wenig Punkte.
Ein Kollege wusste nicht was schreiben und nimmt das ausgelutschte Thema Photovoltaik und bekommt 97 Punkte!!!
Hat die IHK kein Bock auf neues oder keine Lust sich in neue Themen hineinzudenken??
Wie ist da eure Erfahrung???
Eine Zusatzfrage, ist es normal, dass man seine Arbeit nicht einsehen darf??
Vielleicht kann die Frage auch Harry beantworten.
Gruß an alle, die es bald geschafft haben und den Laden IHK nicht mehr sehen müsse
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Projektarbeit
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#1 02.07.2009 20:49 Uhr
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#2 02.07.2009 20:58 Uhr
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Hi,
Ich kenne natürlich die Einzelheiten nicht, aber es wäre nicht unmöglich, daß hier eine grüne Themenwahl belohnt werden soll.
Nein, das ist keinesfalls normal. Es ist allerdings manchmal so, daß man die Arbeit erst nach Abschluß des ganzen Prüfungsverfahrens einsehen darf, also wenn alles vorbei ist. Dann sollte auch ein vollständiges Gutachten vorliegen, das im einzelnen die Kritikpunkte und Benotungsbegründungen enthält. Eine bloße Nennung einer Note ohne ausführliche Begründung ist ungenügend. |
#3 03.07.2009 14:33 Uhr
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Harry,
ich hab das deshalb gefragt, weil ein Kumpel von mir mit 35 Punkten durchgefallen ist. Er hat um Einsicht gebeten, da er gerne wissen wollte wie diese Punktzahl zustande kam und das er auch weiß was er in einem halben Jahr besser machen könnte. Es hieß nur: Es wird keine Einsicht gewährt und viel Erfolg für die nächste Projektarbeit. |
#4 03.07.2009 14:53 Uhr
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Wenn das derart platt abgelehnt wurde, wäre mein nächster Weg eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde...
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#5 03.07.2009 16:15 Uhr
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Also in Düsseldorf hat mein Bruder ca. 1 Woche vor Anmeldung zur nächsten Prüfung (PA) die Einsicht in seine PA bekommen. Er war auch durchgefallen und konnte sich hier die Verteilung der Punkte ansehen. Allerdings durfte er sich nur Notizen machen was alles bemängelt wurde. |
#6 03.07.2009 16:19 Uhr
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Genau so sollte das auch normalerweise ablaufen... man kann nicht verlangen, daß man es kopieren darf, aber Notizen unter Aufsicht müssen erlaubt sein. Das Gutachten muß einsehbar sein und die Benotungsrichtlinien des Prüfers sollten transparent werden.
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