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SGD Buchhalter

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Registriert: Feb 2008
Beiträge: 15
Weiter Hilfe wird benötigt :roll: :

1.) Der Bruttolohn beträgt 10.000€, die Lohnsteuer 2,500€, die Kirchensteuer 200€, Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. SV betrragen jew. 950€. Der Nettolohn wird - unter Verrechnung eines im Dez. 06 gezahlten Vorschusses von 4.711€ - bar ausgeszahlt. nach 10 tagen werden die Steuern über die Bank und die Beiträge zur gesetzl. SV über das Postbankkonto beglichen.

2.)
a.) Wir gewähren am Jahresende einem Kunden, ggü. dem keine Forderung mehr besteht, einen Bonus von 952€ (inkl. 19% USt.) (Nettobuchung).
b.) Ein Lieferant, ggü. dem wir keine Verbindlichkeit mehr haben, gewährt uns einen Bonus von 1.309€ (inkl. 19% USt.) (Nettobuchung).

VIELEN DANK :lol:
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Vielleicht später, dafür fehlt mir jetzt die Zeit...
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 78
Zu 1)

Was ist das für eine Aufgabenstellung. Warum werden die Sozialversicherungsbeiträge am 10. überwiesen? Die Sozialversicherung wird heute am drittletzten Bankarbeitstag des Monats per Lastschrift von der entsprechenden Krankenkasse der Mitarbeiter eingezogen. Daher kommt es zu einer Vorausszahlung des Arbeitgebers, bevor überhaupt Gehälter gebucht werden. Dann ist für die korrekte Buchung unerlässlich konkreter Arbeitgeberanteil SV und Arbeitnehmer SV, die sind nicht genau Hälfte, Hälfte, durch Abweichung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn alle Angaben korrekt sind sollte man buchen:

bei Abbuchung der Sozialversicherung sollte man buchen

Vorauszahlung SV 950,-
an Postbank 950-,

bei der Buchung des Gehalts mit Barauszahlung:

Gehälter (Brutto)
an Verb. aus Steuer (Lohnsteurer & Kirchensteuer)
Vorauszahlung SV (Arbeitnhemeranteil SV)
Forderung an Mitarbeiter (Gehaltsvorschuss)
Kasse (Nettogehalt)

der Arbeitgeberanteil SV ist als weiterer Aufwand für Personalkosten zu buchen, man nehme ein Konto je nach Kontenrahmen: Arbeitgeberanteil Sozialversicherung oder gesetzliche Sozialversicherungen, Augen auf im Kontenrahmen, den du benutzt.

z.B.: Argeitgeberanteil SV
an Vorauszahlung Sozialversicherung

Zahlung der Steuerabzüge ans Finanzamt bis zum 10. des Folgemonat:

Verb. aus Steuern 2.700,-
an Bank 2.700,-

Fall 2a)
Erlösberichtigung 800,-
Ust 152,-
an Bank 952,-

Fall 2b)
Bank 1.309,-
an Aufwandskonto oder Lieferboni 1.100,-
Vorsteuer 209,-

Wäre gut zu wissen auf was der Boni beim Einkauf bezog? Dienstleistung zb. Reperatur oder Warenkauf oder Kauf einer Sachanlage.
« Zuletzt durch de Lang am 03.06.2009 17:30 Uhr bearbeitet. »
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
1)

Erst den eigentlichen Lohnbuchungssatz:

[code:1]L&G-Aufwand 10.000
Sozialaufwand 950
AN Verb. AN 1.839
AN Ford. MA 4.711
AN Verb. SV 1.900
AN Verb. FA 2.500[/code:1]

Dann die Abführung:

[code:1]Verb. AN AN Postbank 1.839[/code:1]

für den Nettobetrag und genau so mit Verb. FA und Verb. SV.

Die Annahme ist hier, daß der Vorschuß wie

[code:1]Forderungen MA AN Bank 4.711[/code:1]

gebucht wurde, und in dieser Lohnbuchung vollumfänglich verrechnet wird.

2a)

Da steht nicht, wie das gewährt wird. Wenn nur die Mitteilung geschrieben wird, dann ist die Buchung

[code:1]VK-Erlöse 800, USt. 152 AN Verb. Kunden 952[/code:1]

Der Betrag kann dann entweder ausgezahlt oder verrechnet werden. Da die buchung noch am Jahresende steht, ist eine VK-Minderung gegeben.

Dies ist natürlich kein Aufwand (auch wenn das oft falsch gemacht wird)! Es ist eine Teilstornierung!

2b)

Hier muß bekannt sein, was von diesem Lieferer bezogen wurde, da der Wert der eingekauften Sache zu mindern ist, §255 Abs. 1 Satz 3 HGB. Es kann sein, daß man von Dir eine Ertragsbuchung hören will; das wäre aber falsch (wegen der vorstehenden Rechtsquelle).
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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 14
So wie ich die Aufgabe sehe, stammt diese aus dem Jahr 2006 und da gabs noch keine SV-Vorauszahlung.
Aber das ist das Problem mit den Übungsaufgaben, das kenne ich von meinem Unterricht bei der AfA und bei Lohnbuchungen.

Der SV-Anteil des AN müsste auf jeden Fall höher sein (0,9 % KV-Zusatz, und evtl. diese 0,25 % Pflege).

Aber de Lang hat recht, zuerst den SV-Vorauszahlung buchen und dann die Gehaltsabrechnung mit der Auflösung der Vorauszahlung.

Carla


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