Es heißt, eine Altanlage sollte ersetzt werden, wenn die (wegfallenden) Betriebs- und Instandhaltungs-Kosten höher sind als die (neu entstehenden) Kosten für die Neuanlage (B/I-Kosten + Kapitaldienst für Neuanlage).
Der Kapitaldienst der Altanlage wird vernachlässigt, weil er für den Unternehmer ein Datum ist.
Was soll mir dieser Satz (also der fette) sagen ??
Forum
Eine Verständnisproblem beim optimalen Ersatzzeitpunkt
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 25.05.2009 20:25 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 19
|
|
#2 26.05.2009 18:00 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
hier müßten wir uns auf eine bestimmte Methode einigen; es gibt bekanntlich eine ganze Anzahl von diesbezüglichen Verfahren. Allgemein:
Das ist unsinn. Kapitaldienst = Zins + Tilgung. Die Regel geht schon nicht mehr, wenn eine Neuanlage nicht bankfinanziert ist, also keinen Kapitaldienst hat. Zudem werden bei dieser Methode Kosten (Betrieb und Instandhaltung) mit neutralen Aufwendungen (Schuldzins) und Auszahlungen, die weder Kosten noch Aufwendungen sind (Tilgung) verglichen. Man kann aber nicht so unterschiedliche Dinge einfach durcheinanderwerfen, das ist quatsch. Es könnte sein, daß hier Auszahlungen mit Aufwendungen und Kosten verwechselt werden. Vielleicht soll die Regel eigentlich heißen:
Dann würde nur noch Gleiches mit Gleichem verglichen, aber das ist immer noch höchst willkürlich. Warum sollte das gerade die Grenze sein? Es könnte nämlich bedeuten, daß der Ersatzzeitpunkt sich nach der Finanzierung (und nicht nach der Anlage) richtet, wenn nämlich die Neuanlage durch vorhandenes Bargeld erworben wird, also keinen Kapitaldienst hat. Das wäre offenbar ebenso unsinnig! |
#3 01.06.2009 21:16 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 16
|
Das heißt doch einfach, dass die Anlage ersetzt werden soll, wenn die Kosten der neuen Anlage für die Restlaufzeit niedriger sind, als für die alte.
Der fette Satz bedeutet nach meinem Verständnis, das der Kapitaldienst (kalk. Zinskosten + kalk. Abschreibungen) der alten Anlage zu vernachlässigen ist, weil die alte Anlage schon abgeschrieben ist und nur noch mit einem Erinnerungwert eingetragen ist. Wie gesagt, so verstehe ich das, muss aber nicht richtig sein Frag doch mal den, der die Aufgaben geschrieben hat |
#4 02.06.2009 22:47 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
Du kannst nicht Kosten für mehrere Jahre addieren oder zu einem Durchschnitt verrechnen – falls Du das hier meinst (?). EIne mehrjährige Rechnung wäre eine dynamische Rechnung; Kostenrechnungen sind einperiodig.
Bitte immer an die Definitionen denken: kalkulatorische Abschreibung und Zins ist kein Kapitaldienst! Kapitaldienst ist Schuldzins + Tilgung bei einem Darlehen. Das heißt, daß eine gegen Bargeld erworbene Anlage gar keinen Kapitaldienst, sehr wohl aber kalk. Kosten hat! |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0529 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.93 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9