Hallo zusammen,
ich sitze gerade vor einer Übungsaufgabe aus dem Jahre 99 und habe ein absolutes Verständnisproblem bei dieser Art der Berechnung der kalk.AfA.
Hier ein Ausschnitt der Aufgabe:
Produktionsanlage soll durch technisch verbessertes Modell ersetzt werden.
Die bestehende Anlage kann vorauss. noch 3 Jahre genutzt weden.
Folgende Daten stehen Ihnen ausserdem noch zur Verfügung:
ursprüngliche AK: 1.000.000€
Restbuchwert: 150.000€
heutiger Verkaufserlös: 100.000€
Resterlös am Ende der gesamten Nutzungsdauer: 10.000€
Laut IHK-Musterlösung wird die kalk.AfA so berechnet:
heutiger Verkaufserlös - Resterlös / 3 Jahre = 30.000€
Normalerweise wird die kalk.AfA doch vom WBW berechnet.
Warum hier vom heutigen Verkaufserlös?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Markus
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Frage zur Kostenvergleichsrechnung
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#1 29.05.2009 19:57 Uhr
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#2 29.05.2009 20:22 Uhr
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AUTSCH!
Ein neuer Kammerfehler... von der heftigen Sorte. Diesen Knaller kannte ich noch nicht ;-) Normalerweise verwechseln sie nämlich nur den Anschaffungswert mit dem WBW, also wie in http://www.bwl-bote.de/20080310.htm. Mal zur Abwechslung den gegenwärtigen (potentiellen) Verkaufserlös abzuschreiben, ist immerhin kreativ. Doch, ja. Ich habe es allerdings aufgegeben, die Kämmerlinge über solche Fehler zu informieren; sie interessieren sich nicht dafür. Es ist ihnen egal, und sie machen die gleichen Fehler immer wieder neu... |
#3 29.05.2009 20:25 Uhr
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Hallo,
im Grunde ist es so, wenn keine Wiederbeschaffungswert angegeben ist, musst du den Anschaffungswert nehmen. Oder in diesem Fall den aktuelle Verkaufswert. Ob es Betriebswirtschaftlich Sinn macht spielt im Fall der Prüfung eingentlich keine Rolle Die Hauptsache dein Ergebnis stimmt mit der Musterlösung überein |
#4 29.05.2009 20:35 Uhr
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Hi,
Ja, genau das ist das Problem. Schon die Verwechslung AK/WBW ist schmerzhaft. Wie kann man aber auf diese wahnsinnige Idee kommen, daß hier ein solcher Fehler gemacht wird? Das ist genau das mit der Kammerqualität. Das, und die Lernresistent der Aufgabenausschüsse... und am Ende beschädigt das den Wert der Kammerabschlüsse. Das wie so vieles andere sonst auch schon... |
#5 29.05.2009 23:29 Uhr
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Hallo Harry,
hallo Marfi danke für eure schnelle Antworten. Ich war momentan ganz schön vor den Kopf gestoßen als ich diese Lösung gesehen habe. Aber gut, jetzt weiß ich zumindest das ich auf dem richtigen Weg war. (Auch wenn es mir bei dieser Prüfung nicht viel gebracht hätte) Gruß und schönes Wochenende Markus |
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