guten tag!
sorry für die dumme frage, stehe aber gerade auf dem schlauch
wenn ich beide steuern (beim buchen des kontoauszuges) im aufwand erfasse, wie buche ich im folgejahr die erstattung, ohne das dies ertragswirksam ist?
oder muss ich im vorjahr eine forderung einstellen (und den aufwand damit wieder auf null bringen?)
besten dank vorab + grüsse
Forum
erstattung kapitalertragssteuer und soli
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#1 21.05.2009 13:37 Uhr
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#2 21.05.2009 13:56 Uhr
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